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Extrakosten-Angebote entfallen: Was das für Kabel-TV-Anschlüsse bedeutet

Die Zusatzgebührenleistungen werden im Jahr 2024 eingestellt. Wenn es um die Mehrkosten des Kabelfernsehens geht, betrifft dies sowohl Mieter als auch Vermieter.

Für Kabelfernsehen in Mietwohnungen wird künftig kein Aufpreis mehr erhoben.aussiedlerbote.de
Für Kabelfernsehen in Mietwohnungen wird künftig kein Aufpreis mehr erhoben.aussiedlerbote.de

Fernsehen in Mietwohnungen - Extrakosten-Angebote entfallen: Was das für Kabel-TV-Anschlüsse bedeutet

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, schaut oft über den Hausanschluss Kabelfernsehen. Vermieter können von Mietern eine zusätzliche Gebühr verlangen – auch wenn diese überhaupt kein Fernsehen schauen. Dies ist in § 2, § 15 der Betriebskostenverordnung (Abkürzung: BetrKV) vorgesehen. Die Hausverwaltung leitet die Anschlusskosten an den Kabelnetzbetreiber weiter. Umlagen über Betriebskostenabrechnungen werden als Nebenkostenprivilegien bezeichnet. Diese Bestimmung läuft am 30. Juni 2024 aus. Die Aufhebung ist Teil des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Derzeit gilt eine Übergangsfrist.

Für Mieter, die keinen Fernseher nutzen, werden die Nebenkostenabrechnungen aufgrund des Wegfalls dieser Position ab dem 1. Juli 2024 in dieser Hinsicht etwas günstiger. Sie sollten Ihre Rechnung für 2024 überprüfen, um sicherzustellen, dass die Anpassung tatsächlich vorgenommen wurde. Ein Vorteil der Gesetzesänderung für Mieter besteht darin, dass sie im Zweifelsfall nicht mehr doppelt zahlen müssen – etwa, wenn sie überhaupt keinen Kabel-TV-Anschluss nutzen, sondern Fernsehen über das Internet empfangen. Sie können künftig auch selbst entscheiden, mit welchem ​​Anbieter Sie einen TV-Vertrag zu welchen Konditionen abschließen.

Netzbetreiber warnen davor, dass das Ende der Aufpreisprivilegien zu höheren Preisen führen könnte. Nach Angaben der Verbraucherzentrale werden die Mehrkosten aus Einzelverträgen allerdings gedeckelt. Ihren Erfahrungen zufolge belaufen sich die entsprechenden Einzelvertragskosten bei einer Kündigung mehrerer Nutzungsverträge auf etwa 8 bis 10 Euro pro Monat. Dies entspricht einer Erhöhung von bis zu 3 € pro Monat. Mittelfristig dürften die Preise aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs unter den Anbietern ohnehin sinken.

Vorsicht vor „Medienberatern“

Hüten Sie sich vor Leuten, die sich „Medienberater“ nennen und plötzlich vor der Tür stehen und warnen, dass die Verbindung geschlossen wird und der Bildschirm dunkel bleibt. Sie sollten sie nicht in Ihre Wohnung lassen, denn sogenannte Kabelanschlussinspektionen werden oft als Vorwand genutzt, um Sie zum Abschluss eines neuen Vertrags zu überreden.

Wohnungseigentümer sollten sich auch der Frist bis zum 30. Juni 2024 bewusst sein. Durch diese Neuerung haben Hauseigentümergemeinschaften besondere Kündigungsrechte bei ihren Kabelfernsehanbietern. Nimmt sie diesen jedoch nicht in Anspruch, bleibt der Hausanschlussvertrag bestehen und muss weiterhin vom Eigentümer bezahlt werden. Wenn Wohngemeinschaften nicht handeln, werden Mieter bald auf Kosten des Eigentümers fernsehen. Denn ich werde nie wieder umdrehen können.

Übrigens fallen auch Tarifverträge für Internet- und Telefonanschlüsse in den Geltungsbereich zusätzlicher Gebührenprivilegien. Allerdings spielen sie im Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter kaum noch eine Rolle, da sie sehr selten geworden sind.

Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht auf www.capital.de

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Quelle: www.stern.de

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