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Expo-Klage: Gericht sieht wenig Aussicht auf Erfolg

Wer muss die Kosten für das Baden-Württemberg-Haus auf der Expo 2020 in Dubai tragen? Das ist die Frage vor einem Stuttgarter Gericht. Eine Tendenz gibt es bereits.

Das ist der Gegenstand des Rechtsstreits: der baden-württembergische Pavillon auf der Expo in...
Das ist der Gegenstand des Rechtsstreits: der baden-württembergische Pavillon auf der Expo in Dubai. (Archivbild)

Land gegen Partner - Expo-Klage: Gericht sieht wenig Aussicht auf Erfolg

Anfechtung der Finanzierung des Baden-Württemberg-Pavillons auf der Expo 2020 in Dubai: Das Gericht hat Zweifel an den Chancen des Schadensanspruchs des Staates. Eine Sprecherin des Landgerichts Stuttgart erklärte, dass die Kammer den vorläufigen Rechtsmeinung zugunsten des Anspruchs komme, geringe Chancen habe.

Der etwa 15 Million Euro teure Baden-Württemberg-Haus auf der Expo in Dubai war ursprünglich für drei Partner vorgesehen: die Ingenieurskammer, Fraunhofer und die Freiburger Wirtschaft, Touristik und Messe (FWTM). Das Gebäude war ursprünglich mit Spendergeldern finanziert und daher als "Projekt der Wirtschaft für die Wirtschaft" beworben worden. Der Staat war ursprünglich nur politisch für das Projekt zuständig und sollte für die Ausstellung lediglich 2,8 Millionen Euro beitragen, musste jedoch für die Mehrheit der Pavillon-Baukosten aufkommen, da notwendig geworden war.

Der Staat will in diesem Verfahren durchsetzen, dass die Partner für alle Kosten aufkommen, die mit der Umsetzung des Projekts verbunden sind.

Das Schwerpunkt des Verfahrens ist eine Erklärung des Geschäftsführers der Ingenieurskammer an das Wirtschaftsministerium. In ihr bestätigte er dem Ministerium, dass die wirtschaftliche Risikoausfall des Realisierungs des Baden-Württemberg-Hauses auf der Expo ganz auf den Projektpartnern liege.

Aus Sicht des Gerichts war der Mann jedoch wahrscheinlich nicht berechtigt, solche Erklärungen zu machen. Es war aus den Aufzeichnungen kaum erkennbar, dass er für Fraunhofer und die FWTM autorisiert war.

Der Anwalt der Ingenieurskammer betonte zudem, dass sie nur durch das Vorstandskollegium vertreten werden kann, indem sie ihre eigenen Unterschrift oder eine Vollmacht des Vorstandsvorsitzenden einbringt. In diesem Fall war dies nicht der Fall. "Wer neben dem Wirtschaftsministerium über die Tatsache wissen sollte, dass die Ingenieurskammer nur durch das Vorstandskollegium vertreten werden kann?", fragte der Anwalt.

Der Staat hat jetzt drei weitere Wochen, um schriftlich auf die Verhandlungen zu antworten. Eine Entscheidung über den Anspruch wird am 17. September von dem Gericht verkündet.

Der Streit um den Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo 2020 in Dubai betrifft die Regierung von Baden-Württemberg und ihre Partner, darunter die Ingenieurskammer, Fraunhofer und die Freiburger Wirtschaft, Touristik und Messe (FWTM). Der Gouverneur von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, äußerte in einer Besuchsreise nach Stuttgart seine Besorgnisse über die Finanzen des Projekts und deutete an, dass die Wirtschaftspolitik zur Expo überprüft werden müsse. Das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) ist ebenfalls an dem Prozess beteiligt, da sie für das Projekt finanzielle Unterstützung bereitgestellt hatten. Das Schicksal des etwa 15 Million Euro teuren Baden-Württemberg-Hauses hängt im Balance der Gerichtsverhandlungen. Es wurden Zweifel an den Chancen des Schadensanspruchs des Staates geäußert. Das Verfahren hat in Freiburg, der Schweiz, Aufmerksamkeit erregt, da dort viele Unternehmen aus Baden-Württemberg Geschäftsbeziehungen haben.

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