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Explosion in Ratingen: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Urteil wurde im Rahmen eines Mordversuchs in der Notrufzentrale in Ratingen bei Düsseldorf verkündet. Die Beweislage gegen den 57-jährigen Angeklagten war erdrückend.

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In einem Prozess rund um den Ratinger Hochhausanschlag wurde der Angeklagte wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Foto.aussiedlerbote.de

Kriminalität - Explosion in Ratingen: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach einer Explosion in einem Hochhaus in Ratingen bei Düsseldorf ist ein 57-jähriger Mann wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf befand ihn unter Hinweis auf die Schwere seiner Straftat für schuldig.

Am 11. Mai kamen Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in seine Wohnung im zehnten Stock eines Hochhauses, um einer hilflosen Person zu helfen, die sich vermutlich in der Wohnung aufhielt.

Stattdessen lauerte der 57-Jährige hinter einer Wassertankabsperrung, überschüttete die Einsatzkräfte literweise mit Benzin und entzündete das Gas-Luft-Gemisch. Es gab eine Explosion und der Feuerball traf neun Rettungskräfte.

Acht der neun Personen wurden verletzt und erlitten bleibende Schäden

Mehrere von ihnen schwebten in ernsthafter Lebensgefahr, und acht der neun Verletzten würden bleibende Verletzungen erleiden. Ein Nebenkläger sagte, die meisten von ihnen könnten möglicherweise nicht zur Arbeit zurückkehren und würden ihr Leben lang unter den Folgen leiden.

Der Angeklagte schwieg bis zuletzt zu der Tat. Auch er erhielt das Urteil am Mittwoch, rührte sich aber nicht. Ein Psychiater berichtet, dass die Deutschen während der Coronavirus-Pandemie eine Vorliebe für Verschwörungstheorien entwickelt haben. Er bezeichnete die COVID-19-Impfung als „Impfstoff des Teufels“ und staatliche Stellen wie Arbeitsämter als „Werkzeuge des Teufels“. Er behauptete auch, seine Mutter sei durch Medikamente vergiftet worden.

Der Mann lebte mehrere Wochen mit der Leiche seiner Mutter in der Wohnung. Die Einsatzkräfte rochen einen starken Fäulnisgeruch. Da die Bewohner der Wohnung mehrere Wochen lang nicht gesehen wurden und der Briefkasten voll war, verständigte die Hausverwaltung die Polizei.

Eine Freilassung nach 15 Jahren ist gesetzlich zulässig, sobald die Schwere des Verbrechens festgestellt wurde, in der Praxis ist dies jedoch nahezu unmöglich.

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Quelle: www.stern.de

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