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Ex-Rechnungshofpräsident wegen Beratertätigkeit vor Gericht

Hat der frühere Präsident des sachsen-anhaltischen Landesrechnungshofs, Ralf Seibicke, Beratungsleistungen erbracht und sie zuvor ordnungsgemäß angezeigt oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Dienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Er verhandelt eine Disziplinarklage gegen den Ex-Präsidenten. Das Verfahren hat der Landtagspräsident angestrengt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Anlass des Rechtsstreits sind den Angaben zufolge Vorwürfe gegen Seibicke, er habe Beratungsleistungen für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erbracht, ohne diese Nebentätigkeiten zuvor ordnungsgemäß angezeigt zu haben.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung werden die unterschiedlichen rechtlichen Aspekte des Verfahrens zur Sprache kommen. Die Parteien in dem Rechtsstreit erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Sollte die Sache entscheidungsreif sein, könnte der Dienstgerichtshof anschließend ein Urteil verkünden.

Im Mai vergangenen Jahres hatte Seibicke den Verdacht von Interessenskollisionen im Zusammenhang mit Beratungstätigkeiten zurückgewiesen. «Meine persönliche Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit waren mir stets wichtig. Ich habe niemals im Zusammenhang mit meiner Beratungstätigkeit in einem Interessenkonflikt gestanden oder gar in diesem Zusammenhang Einfluss auf Entscheidungen genommen», schrieb Seibicke in einer persönlichen Erklärung. Zuvor hätten die Landtagsverwaltung und der Landtagspräsident ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.

Seibicke war zwischen 2003 und 2015 Rechnungshof-Präsident gewesen, seit mehreren Jahren ist er Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt. Er erklärte, er habe als Ruhestandsbeamter von Ende 2015 bis März 2017 in drei Fällen Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen zu einzelnen Themen für den MDR erstellt, die der Vorbereitung von Entscheidungen gedient hätten.

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