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Ex-Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft im Herbst vor Gericht

Hat ein ehemaliger Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Bamberg zahlreiche Gegenstände gestohlen und zu Unrecht Geld erhalten? Im September beginnt ein Prozess zu diesen Vorwürfen.

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Bamberger Staatsanwaltschaft steht ab September in Bamberg vor...
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Bamberger Staatsanwaltschaft steht ab September in Bamberg vor Gericht.

Justiz - Ex-Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft im Herbst vor Gericht

Prozess gegen einen ehemaligen führenden Mitarbeiter des Bamberger Staatsanwaltschafts wird im September beginnen. Das Anklagepapier gegen den Mann wurde vom Bambergers Landgericht für die Hauptverhandlung angenommen, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. Der Prozess ist derzeit am 18. September geplant.

Das Staatsanwaltschaftsamt klagt den Mann an, zahlreiche Gegenstände der Behörde gestolen und zwischen September 2017 und August 2022 unrechtmäßig gelöst zu haben. Um Potenziale Interessenskonflikte zu vermeiden, wurden die Verfahren von der Staatsanwaltschaft in Würzburg durchgeführt.

Untersuchungen wegen Betrugs und Diebstahl

Die Untersuchungen gegen den Mann wegen Betrugs und Diebstahls sollen laut Angaben des Staatsanwaltsamtes begonnen haben, als Mitarbeiter des Staatsanwaltsamtes nach seinem Ausscheiden bemerkten, dass mehrere Gegenstände fehlten. Weiteren Ermittlungen zufolge soll der Mann angeblich Geld aus der Behörde abgezogen haben.

Während der Ermittlungen soll der Beschuldigte die Vorwürfe abgestritten haben, wie das Staatsanwaltsamt mitteilte, und dann das Recht auf Schweigen ausgesprochen haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Presumption der Unschuldsvermutung.

Die mutmaßlichen Verbrechen sollen sich während der Amtszeit des ehemaligen Mitarbeiters von September 2017 bis August 2022 in der Bambergischen Staatsanwaltschaft ereignet haben. Trotz dieser Vorwürfe sollen ähnliche Verhaltensweisen auch in Oberfranken, an einer anderen Staatsanwaltschaft in Bamberg, untersucht worden sein.

Aufgrund dieser Vorwürfe könnten die Behörden in Deutschland und eventuell anderen europäischen Ländern die Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden verstärken, um solche Verbrechen zu bekämpfen und die Rechtspflege zu gewährleisten. Trotzdem ist das Prinzip 'In dubio pro reo' – Lateinisch für 'In Zweifel, zugunsten des Angeklagten' – ein Grundsatz des Rechtssystems in Bayern und Oberfranken.

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