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Ex-Freundin ermordet und verbrannt: Lebenslange Freiheitsstrafe

Im Dezember 2020 wird eine Frau in Köln erschossen und auf einem Feldweg in Rheinland-Pfalz verbrannt. Der damalige Lebensgefährte des Opfers sitzt nun wegen heimtückischen Mordes lebenslang im Gefängnis.

Eine Statue von Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Eine Statue von Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Landgericht Köln - Ex-Freundin ermordet und verbrannt: Lebenslange Freiheitsstrafe

Für den Heimraubmord an seiner Ex-Freundin hat der Landgericht Köln am Donnerstag einem 37-jährigen Mann lebenslange Haftstrafe verhängt. Die Richter sahen es in den Berufungsverhandlungen als bewiesen an, dass der Beschuldigte die Frau in Köln Ende des Jahres 2020 mit zwei Kopfschüssen getötet und danach ihr Leichnam verbrannt hat. In dem ersten Verfahren in diesem Fall hatte das Landgericht Köln den Beschuldigten auf mörderische Täterschaft wegen Totschlags verurteilt. Aber das Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil aufgehoben und den Fall erneut dem Landgericht Köln zur Bearbeitung zurückgegeben.

"Es gibt kein Zweifel an der Beteiligung des Beschuldigten am Verbrechen", sagte der vorsitzende Richter und verwies auf zahlreiche Indizien, einschließlich DNA-Spuren des Beschuldigten auf dem Waffe und Rauchspuren auf seiner Hand und Hose. Das Urteil für den Heimraubmord basierte auf dem Tatsache, dass der Beschuldigte "die Verletzbarkeit der Opfer aus feindlichem Gemüt ausgenutzt" hatte, indem er die 31-jährige Frau durch die offene Fahrtscheibe oder das offene Fahrtschalter aus dem Rücken hinter sich erschoss. Das Verhalten wurde als "zielgerichtetes, organisiertes Verhalten" bewertet.

Anschließend transportierten der Beschuldigte und ein Begleiter den Leichnam in Rheinland-Pfalz nach Ochtendung. Dort hatten die Männer "den Leichnam an der Seite einer Geschäftsstraße vergraben, mit Benzin besprüht und angezündet", laut Urteil. Das verbrannte Leichen wurde am nächsten Tag von Passanten gefunden.

Die Motive für das Verbrechen waren "Neid und Besitzsucht" des Beschuldigten. Er wollte, dass die 31-jährige Frau keinen neuen Partner haben. Darüber hinaus wollte der türkische Mann seine eigene Familie – mit seiner Frau und zwei Kindern – schützen. Seine Frau hatte seine Affäre erfahren und hatte einige Tage vor dem Verbrechen die Scheidung angemeldet.

Das nun ausgestellte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Beschuldigten kündigte eine Revision an.

Die Ex-Freundin des Beschuldigten war aus Köln, wo das Verbrechen geschehen ist. Das Bundesgerichtshof, das in Deutschland sitzt, hat das ursprüngliche elfjährige Totschlagsurteil des Landgerichts Köln aufgehoben. Die 31-jährige Frau des Beschuldigten wurde in Rheinland-Pfalz getötet, nicht lange nach dem Vorfall in Köln. Die Behörden von Nordrhein-Westfalen spielten eine Rolle in der Ermittlung, wahrscheinlich aufgrund der Nähe von Köln zu Rheinland-Pfalz. Das neue Verfahren im Bundesgerichtshof resultierte in einer lebenslangen Haftstrafe für die Verbrechen des Beschuldigten.

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