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Ex-Ballettdirektor nach Hundekot-Attacke zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt

Fall abgeschlossen

Nach Angaben des Gerichts erlitt Marco Gok durch seinen nicht ganz so subtilen Racheakt einen....aussiedlerbote.de
Nach Angaben des Gerichts erlitt Marco Gok durch seinen nicht ganz so subtilen Racheakt einen erheblichen Rufschaden..aussiedlerbote.de

Ex-Ballettdirektor nach Hundekot-Attacke zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt

Einer Ballettdirektorin aus Hannover wurde Hundekot ins Gesicht geschmiert, weil ein Journalist seine Arbeit kritisierte. Durch den Anschlag verlor Gerke seinen Job. Das Gericht verurteilte ihn zu einer vierstelligen Geldstrafe. Das Programm wird beendet. Das Opfer sah zufrieden aus.

Ein Strafverfahren gegen Marco Goecke, den ehemaligen Ballettdirektor der Staatsoper Hannover, wegen Angriffs auf einen Journalisten mit Hundekot ist aus finanziellen Gründen eingestellt worden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte, dass Gerke ein vierstelliges Honorar an einen Verein gezahlt habe, der für die Täter-Opfer-Schlichtung und Konfliktlösung zuständig sei.

Im Februar konfrontierte Gerke im Foyer einer Ballettpremiere einen Kritiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und schmierte sich während der Auseinandersetzung Hundekot ins Gesicht. Sie reichte Beschwerde ein. Gerke wurde sofort von den Aufführungen der Staatsoper in der niedersächsischen Landeshauptstadt ausgeschlossen, erhielt Hausverbot und wurde schließlich entlassen.

Nach Angaben des Sprechers wertete die Staatsanwaltschaft den Angriff als persönliche Beleidigung. Die Behörden begründeten die Aussetzung des Verfahrens damit, dass Gerke noch nicht zum Prozess erschienen sei, tiefes Verständnis für das nach der Tat begangene Unrecht gehabt habe, erhebliche finanzielle Verluste erlitten habe und dass sein Ruf durch den Vorfall geschädigt worden sei.

FAZ-Kritiker lassen Zivilklage fallen

Wiebke Hüster, eine betroffene Kritikerin der „FAZ“, ist mit dem Ausgang der Klage zufrieden. „Bei mir ist alles in Ordnung“, sagte Juste der Neuen Osnabrücker Zeitung. Daher verfolgt die Reporterin keine Zivilklage, in der sie Schadensersatz verlangen könnte.

Hintergrund für Gerkes Angriff war die wenige Tage zuvor erschienene Kritik eines Journalisten an einem seiner Choreografen. In dem Artikel bezeichnete der Kritiker die Inszenierung als „peinlich und beleidigend“ und schrieb, dass die Zuschauer „abwechselnd verrückt und gelangweilt“ seien.

Quelle: www.ntv.de

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