Zwei frühere Chefs der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Rhein-Main-Gebiet müssen dem Wohlfahrtsverband nach einer neuen Gerichtsentscheidung Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte im November 2022 die Klage der Awo gegen das Ehepaar Jürgen und Hannelore Richter zwar abgewiesen – er leitete den Kreisverband Frankfurt, sie den Kreisverband Wiesbaden. Doch die Awo ging dagegen erfolgreich in die Berufung, wie das Hessische Landesarbeitsgericht (HLAG) in Frankfurt am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zuerst hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.
Das HLAG änderte nach eigener Auskunft das erstinstanzliche Urteil und verurteilte Jürgen Richter, der Awo gut 1,5 Millionen Euro plus Zinsen Schadenersatz zu zahlen (Az. 16 Sa 1733/22). Zudem seien er und seine Frau Hannelore als Gesamtschuldner zur Zahlung weiterer rund 221.000 Euro Schadenersatz an die Awo verurteilt worden. «Die Revision wurde nicht zugelassen», teilte das HLAG mit. Dennoch sei die neue Entscheidung nicht rechtskräftig: «Hiergegen kann beim Bundesarbeitsgericht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.» Der Anwalt des Ehepaars Richter war am Mittwochvormittag zunächst nicht zu erreichen.
Die neue Awo-Führung hatte die Richters auf 1,77 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Größter Posten waren Spenden von 935.000 Euro des Kreisverbands Frankfurt an den Kreisverband Wiesbaden – nach Darstellung der Awo ohne Grund. Nach früheren Angaben des Anwalts der Richters wurde damit Hannelore Richter bezahlt, die Arbeitnehmerin der Awo Frankfurt gewesen sei und dort «den Laden am Laufen hielt». Die Awo wollte von den Richters auch 582.000 Euro zurück, die die Awo an Steuern nachzahlen musste, nachdem ihr einst die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war.
Die komplexe Awo-Affäre um überhöhte Gehälter, Luxus-Dienstwagen und Scheinanstellungen erschüttert schon seit Jahren das Rhein-Main-Gebiet.