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EuGH urteilt: Dosenpfand bleibt im Grenzhandel weiterhin verboten

Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Blick auf ein Schild mit Aufschrift vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Getränke können in Geschäften an der Grenze zu Dänemark weiterhin pfandfrei verkauft und nach Dänemark exportiert werden. Dies geht aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Bis zur Urteilsverkündung liefen jahrelange Verfahren. Die Europäische Kommission überprüfte die Ausnahmen für Dosenpfand im Anschluss an eine Beschwerde des dänischen Berufsverbands Dansk Erhverv, kam jedoch zu dem Schluss, dass die Ausnahmen nicht gegen EU-Recht verstoßen.

Dansk Erhverv wiederum lehnte die Entscheidung ab und reichte beim Gericht der EU Klage ein. Im Jahr 2021 hob der Gerichtshof der Europäischen Union die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Ausnahme von der Kaution für Boardingshops auf. Die Kommission und die Border Traders Interest Group (IGG) haben gegen das Urteil Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt. Erfolg – ​​Der Europäische Gerichtshof hob das EuGH-Urteil auf.

Viele Dänen überqueren die Grenze nach Deutschland, um Getränke zu kaufen, da sie nach dem Ausfüllen der Ausfuhrbescheinigung kein deutsches oder dänisches Pfand zahlen müssen. Eine Regelung, die diese Möglichkeit im Jahr 2018 abschaffen soll, wurde noch nicht umgesetzt.

Rasmus Andresen, grüner Europaabgeordneter in Flensburg, bezeichnete das Urteil des EuGH als „absolut enttäuschend“. Das Problem der „Dosensedimentation“ ist seit vielen Jahren bekannt, zu viele Dosen aus dem Grenzhandel landen in der Natur. Die Grünen arbeiten ebenso wie Umweltverbände weiter an Lösungen. „Ein großer Teil der Dosen landet in der Umwelt und die im Material enthaltenen Schadstoffe landen in unserem Grundwasser. Hier machen einige wenige Gewinne auf Kosten der Umwelt. Ein gemeinsames Pfandsystem ist die Lösung.“ p >

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