Die deutschen Modehäuser Breuninger und Falke haben ihren Fall vor dem Europäischen Gerichtshof wegen eines milliardenschweren Streits um deutsche Unternehmensbeihilfen verloren. Ein Richter in Luxemburg hat am Mittwoch eine Klage gegen die Europäische Kommission wegen der Genehmigung von Corona-Hilfen abgewiesen.
Die Entscheidung des Ausschusses, die Beihilfen zu genehmigen, verstoße weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, hieß es. Gegen das Urteil kann beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt werden.
Inmitten der umstrittenen staatlichen Beihilfen sehen staatlich unterstützte Unternehmen zwischen März 2020 und Juni 2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2019. Die Europäische Kommission hat dies genehmigt.
Breuninger und Falke argumentieren dagegen. Unternehmen mit mehreren Tätigkeitsbereichen sind benachteiligt, da Hilfsprogramme auf das gesamte Unternehmen und nicht nur auf einzelne Aktivitäten ausgerichtet sind. Die Kläger argumentieren, dies verzerre den Wettbewerb und verstoße gegen europäisches Recht, weil die Beschränkungen mit Mitteln aus nicht betroffenen Regionen abgepuffert werden müssten.
Das Gericht ist anderer Meinung. Staatliche Hilfen dienen dazu, die Überlebensfähigkeit von Corona-betroffenen Unternehmen zu sichern. Nach Ansicht des Gerichts hatte dies keine unverhältnismäßige wettbewerbsbeschränkende Wirkung.
Die zweite Klage Breuningers auf Sperrschadensersatz wurde als unzulässig abgewiesen.