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Etwas mehr Weihnachtsgeld – aber das ist nicht jedermanns Sache

Weihnachtsgeld:Weihnachtsgeld: Nicht jeder Beschäftigte hat Anspruch darauf.
Weihnachtsgeld: Nicht jeder Beschäftigte hat Anspruch darauf.

Etwas mehr Weihnachtsgeld – aber das ist nicht jedermanns Sache

Viele Tarifbeschäftigte in Deutschland rechnen in diesem Jahr mit einem etwas höheren Weihnachtsgeld. Ihr Durchschnittseinkommen lag bei 2.809 Euro, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mit. Allerdings lag der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr mit 2,3 % bzw. 62 € unter der Inflationsrate von 3,8 %.

Insgesamt 85,8 % der Tarifbeschäftigten erhielten im November oder Dezember eine solche jährliche Sondervergütung.

Malte Lübker, Experte am gewerkschaftlichen Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WSI), sagte: „Für Arbeitnehmer mit Tarifvertrag ist eine vorweihnachtliche Gehaltserhöhung eigentlich gängige Praxis.“ „Aber wir wissen auch, dass dies deutlich unwahrscheinlicher ist, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht gemäß Tarifvertrag zahlt.“

Kein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld

Da Es besteht kein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärt: „Der Anspruch auf eine Sonderzahlung ergibt sich aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag.“ Wenn wiederholt Weihnachtsgeld gezahlt wird, ohne dass vertragliche Regelungen oder Vereinbarungen vorliegen, kann dies auch prinzipbedingt sein der Gleichbehandlung und Ansprüche aus der betrieblichen Praxis.

Allerdings gelten Tarifverträge nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Nach neuesten Zahlen von Statistikern arbeiteten im vergangenen Jahr weniger als die Hälfte (satte 49 %) der Arbeitnehmer für ein tarifvertragliches Unternehmen. Einige Unternehmen zahlen jedoch nach Tarifverträgen, sind aber nicht an diese gebunden.

Nach den neuesten Angaben des DGB im vergangenen Jahr, die Daten des WSI berücksichtigten, erhielten zum Jahresende rund 54 % der Arbeitnehmer in Deutschland Sonderzahlungen.

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Höchstes Weihnachtsgeld in der Energiebranche

Die Höhe des Weihnachtsgeldes und der Anteil der tariflich vereinbarten Mitarbeiter, die Zusatzprämien erhalten, variieren je nach Branche und können mehrere Tarifverträge umfassen . Besonders hoch ist dieser Anteil in der Finanz- und Versicherungsdienstleistungsbranche sowie im Baugewerbe und liegt bei über 95 %. Weniger als 70 % der Tarifbeschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung und der Sozialversicherung können mit einem Weihnachtsgeld rechnen.

Alle Tarifbeschäftigten im Bereich Erdöl- und Gasförderung sowie Öl- und Gasförderung Kokereien und Mineralölverarbeitung (5586 Euro) freuen sich.

Sonderzahlungen für Zeitarbeit beginnen bei 380 €. In der Tabakverarbeitung sind es laut Statistik 564 Euro, während nur 50,4 Prozent der Tarifbeschäftigten Anspruch auf Weihnachtsgeld haben.

Quelle: www.bild.de

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