Rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen gingen fristgerecht bei den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen ein. Das seien 4,7 Millionen von 6,7 Millionen erwarteten Meldungen, teilte die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mit. Mehr als 90 Prozent davon wurden digital eingereicht. Einsendeschluss für NRW ist der 31. Januar 2023.
„Das Finanzamt Nordrhein-Westfalen wird alle Grundstückseigentümer, die ihrer Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht nachgekommen sind, ermahnen“, sagte Finanzvorstand Werner Brommund in einer Mitteilung.
Wenn die Erklärung noch nicht eingereicht wurde, wird die Steuerbehörde die Steuerbemessungsgrundlage schätzen. Er betonte jedoch, dass die Pflicht zur Abgabe von Grundsteuererklärungen bestehen bleibe. Darüber hinaus können die Steuerbehörden Zuschläge für Verspätungen erheben oder sogar Bußgelder verhängen. Wer noch eine Grundsteuererklärung abgeben muss, kann dies weiterhin digital über das Elster Online Finanzamt tun.
Wer eine Erklärung abgibt, erhält vom Finanzamt einen Grundsteuerwert und einen Grundsteuerbescheid. Erklärungen werden grundsätzlich auf Grundlage der beim Finanzamt eingegangenen Unterlagen bearbeitet. Nach ersten Informationen des OFD werden seit September Grundsteuerbescheide und Grundsteuerbescheide an Grundstückseigentümer in NRW verschickt, die ihre Erklärungen vorab eingereicht haben.
„Was vielen nicht bewusst ist, ist, dass der errechnete Grundsteuerwert noch nichts über die zu zahlenden Grundsteuern aussagt“, sagte Brommund. Ab 2024 werden die Kommunen als erste neue Hebesätze festlegen und daraus die zu zahlenden Grundsteuern berechnen. Die Grundsteuer nach dem neuen Gesetz wird ab dem 1. Januar 2025 fällig. Anders als Bayern hat die NRW-Regierung am Dienstag die Frist für die Grundsteuererklärung nicht verlängert.