Im ersten Halbjahr 2023 beantragten knapp 2.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen staatliche Entschädigung für Opfer schwerer Gewaltverbrechen. Der zuständige Landschaftsverband Westfalen-Lieper teilte auf DPA-Anfrage mit, dass von den Anträgen aus dem Jahr 1994 392 genehmigt worden seien. Andererseits wurde gut die Hälfte der Anträge (1084) abgelehnt.
Die Zahlen entsprechen in etwa den Vorjahren: 3.942 Anträge für das gesamte Jahr 2022 und 4.108 Anträge für 2021.
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Wesentliche Straftaten – etwa Raub mit Körperverletzung, versuchter Tötungsdelikt oder Vergewaltigung – wurden nicht detailliert erfasst. Insgesamt nimmt die Zahl der Anträge wegen aggressiver Selbstbestimmungsdelikte jedoch über die Jahre stetig zu.
Staatliche Leistungen stehen für notwendige medizinische und ärztliche, orthopädische Versorgung sowie Leistungen oder Anliegen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Entschädigung von 171 bis 891 Euro pro Monat, in besonders schweren Fällen auch höher. Der Ankündigung zufolge waren im ersten Halbjahr dieses Jahres landesweit insgesamt 6.190 Menschen berechtigt, fortlaufende monatliche Leistungen zu beantragen. Davon waren 841 Überlebende.