Es sind nicht nur Randalierer zu Silvester, Klimaaktivisten könnten sich bald nach Protesten oder Lockdowns früher auf den Docks wiederfinden. Die baden-württembergische Generalstaatsanwältin Marion Gingers glaubt, dass Umweltschützer auch in einem beschleunigten Verfahren verurteilt werden können. „Verkehrsblockaden von Klimaaktivisten sind oft geeignet, um in einem beschleunigten Verfahren behandelt zu werden“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
Voraussetzung für ein beschleunigtes Verfahren sind nachvollziehbare Beweise, nicht Fakten sind zu kompliziert. „Diese beiden Situationen existieren bei diesen Verbrechen“, sagte Gentges. Ein 30-jähriger Mann aus Heilbronn wurde in der vergangenen Woche in einem ähnlichen Eilverfahren vor dem Amtsgericht zu neun Monaten Haft ohne Bewährungsmöglichkeit verurteilt. Er randalierte an Silvester und griff die Polizei an.
Mit der Urteilsverkündung am selben Tag oder manchmal auch an einem zweiten Tag will die Justiz zeitaufwändige und kostspielige Verfahren bei Bagatelldelikten vermeiden. Schnellere Gerichtsentscheidungen sollten nicht nur Staatsanwälte und Gerichte, sondern auch Opfer, Zeugen und sogar Täter entlasten. Nach dem Willen der Justiz soll die Strafe vorzugsweise der Tat entsprechend geahndet werden.