SPD - Esken begrüßt das Karlsruher Urteil zur Berliner Bundestagswahl
SPD-Vorsitzende Saskia Esken begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Wiederholung der Berliner Bundestagswahl. „Die Kläger haben versucht, das Urteil gänzlich aufzuheben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war so nicht, es bestätigt also auch unsere Rechtsauffassung“, sagte Esken am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. „Das Wichtigste ist, dass diese Wahl wieder stattfindet.“ Stärkung des Vertrauens in demokratische Strukturen.
Die Karlsruher Richter entschieden zuvor, dass die Bundestagswahl 2021 in Berlin aufgrund zahlreicher Pannen teilweise wiederholt werden muss. Dies gilt für 455 Wahlkreise und zugehörige Briefwahlgebiete. Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Bundestagsfraktion Allianz hatte nur teilweise Erfolg.
Esken betonte, dass dieses Urteil das Vertrauen der Wähler in die Bedeutung ihrer Stimme stärke. Es muss sichergestellt sein, dass eine solche Wahl fehlerfrei verläuft und die Stimmen korrekt gezählt werden.
Bekanntmachung der Gerichtsentscheidung des Bundestags
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Quelle: www.stern.de