CDU-Wirtschaftspolitiker Jens Spahn bezeichnete den Bürgereinkommenserhöhungsplan kürzlich als „falsches Signal“. Ihm zufolge sollte eine vierköpfige Familie mit Bürgereinkommen derzeit über genauso viel Geld verfügen wie eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen.
Argument: „Nach aktueller Rechtslage erhielt eine vierköpfige Familie im Schnitt 2311 Euro an Staatsbürgergeldern. Tatsächlich verfügt sie über so viele Ressourcen wie die durchschnittliche berufstätige Familie.“ in Deutschland‘“, sagte Spann gegenüber Bild.
Bewertung: Einige Fehler.
Bewertung: Einige Fehler. >
Fakten: Die von Spahn genannten Zahlen finden sich tatsächlich in den Tabellen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: 1. Januar 2023). Darin wird eine beispielhafte Berechnung des Einkommens des Bürgers für das Jahr dargestellt. In einem der Szenarien handelte es sich um ein „(Ehe-)Paar“, das zwei Kinder im Alter von 4 und 12 Jahren hatte und 2311 Euro (inkl. Kindergeld) erhielt.
Der Betrag, den diese vier Personen erhalten, beläuft sich derzeit auf insgesamt 1.568 Euro an Einbürgerungsgeldern. Hinzu kommt eine fortlaufende und einmalige Übernachtungsgebühr in Höhe von 743 €. Zusammengerechnet waren es laut Spahn genau 2.311 Euro.
Aber was ist mit dem Durchschnittsverdiener? Im Durchschnitt (Stand 2021) verdient ein deutsches Paar mit mindestens einem Kind insgesamt ein Erwerbseinkommen von 5.809 Euro. Das geht aus wirtschaftlichen Berechnungen hervor, die das Statistische Bundesamt für das Jahr 2022 veröffentlicht hat.
Sind beide Arbeitnehmer verheiratet und beziehen etwa das gleiche Einkommen, beträgt das Nettoeinkommen des Paares etwa 4.000 Euro, wenn beide in der Steuerklasse IV sind. Darüber hinaus erhalten Familien mit zwei Kindern ein Kindergeld von 500 € pro Monat.
Im Bereich Wohnen und Energie sieht das Statistische Bundesamt vor, dass Paare mit einem oder mehreren Kindern eine Leistung von 1.226 Euro pro Monat erhalten. Nach Abzug dieser Ausgaben verbleiben der vierköpfigen Familie noch mehr als 3.000 Euro.
Natürlich ist die Situation für Geringverdiener anders. Szenario: Eine vierköpfige Familie, deren einziger Ernährer der derzeitige Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde ist. Auf den ersten Blick scheinen solche Familien keinen finanziellen Vorteil gegenüber Empfängern des Staatsbürgerschaftseinkommens zu haben. Allerdings können einkommensschwache Gruppen, insbesondere Familien, verschiedene staatliche Zuschüsse in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person erhalten. Hierzu zählen beispielsweise Wohngeld oder Kinderzulagen.