- In einem Zerrissprozess zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Ferienanlagebetreiber Regenbogen AG über den Campingplatz Dünen in Prerow auf der Darß im Landgericht Stralsund findet sich am Freitag erstmals ein Urteil. Beide Parteien konnten am 6. Juni ein Vertrag über den etwa 15 Hektar großen Teil des Campingplatzes im Bezirk Vorpommern-Rügen nicht ausmachen. Das Land, das die Pachtvertrag beendete, sah kein Mittelfingerraum.
Prozess - Erstes Urteil im Streit um Dünencampingplatz erwartet
Rechtsstreitigkeiten: Miete und Räumung
Vor der 6. Zivilsenat des Landgerichts Stralsund dreht sich der Streit um einen etwa 15-Hektar großen Bereich des Campingplatzes in Prerow. Hier hat die Regenbogen AG, die den Platz seit 30 Jahren betrieben hat, Infrastruktur wie Sanitäranlagen, Stromkästen und Wasseranschlüsse errichtet. Das Land beendete den Pachtvertrag am 31. Dezember 2023. Neuer Mieter wurde durch eine Auswahlverfahren bestimmt. Die Regenbogen AG hat die Räumung jedoch nicht durchgeführt, was zu Mietstreitigkeiten geführt hat.
Das Unternehmen aus Schleswig-Holstein argumentiert, dass der Vertrag bis 2042 läuft. Zusätzlich fordert es Entschädigungen für Investitionen, die auf dem Campingplatz in den letzten Jahrzehnten getätigt wurden. Das Land stimmt zu, dass dies ein gültiger Anspruch ist.
"Der Tisch ist relativ zerrissen"
Die Regenbogen AG hat einen Kompromiss vorgeschlagen: eine kürzere Vertragsdauer bis 2028 und eine Entschädigungsumlage von rund 16 Millionen Euro in dieser Zeit. Für die gesamte Vertragsdauer bis 2042 hätte das Unternehmen angeblich um rund 42 Millionen Euro in Umsätze verloren.
Die Anwälte des Landes forderten die Wirksamkeit der Beendigung. "Der Tisch ist relativ zerrissen," sagte einer der Anwälte. "Nach 30 Jahren ist es auch Zeit für Änderungen." Umweltminister Till Backhaus (SPD) hatte in den letzten Monaten mit den Mietgewerkschaften Kontakt aufgenommen und betonte, er sei nicht offen für Erpressung.
Der Streit befasst derzeit das Landgericht Stralsund und Rostock, sowie das Verwaltungsgericht Greifswald. Insgesamt sind vier Verfahren anhängig, darunter die Frage nach der Auswahlverfahren für einen neuen Mieter und verschiedene Grundstücke. Das Landgericht Rostock behandelt ein Räumungsklageverfahren für den Anlandungsbereich, also dem Sand- und Dünenbereich, wo die Campingplätze liegen. Der Eigentümer dieser Plots ist die staatliche Umwelt- und Naturschutz Stiftung.
- Das Regenbogen AG, das in Prerow seit drei Jahrzehnten tätig ist, befindet sich in einem Rechtsstreit über einen Teil des Campingplatzes Dünen in Stralsund im Land Mecklenburg-Vorpommern.
- Trotz der Beendigung des Pachtvertrags für einen etwa 15-Hektar großen Bereich des Campingplatzes durch das Land Mecklenburg-Vorpommern betreibt die Regenbogen AG weiterhin den Tourismusbetrieb, was zu fortgesetzten Verfahren führt.
- Die Umweltaspekte dieses Zerrissprozesses sind auch in die öffentliche Diskussion geraten, wobei Umweltminister Till Backhaus die Bedeutung der Umweltaspekte hervorhebt und sich gegen Erpressung in den Entscheidungsprozessen ausspricht.
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