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Erste Bußgeldklage gegen Mobilfunknetzbetreiber

Ist das deutsche Mobilfunknetz gut genug? Die Bundesnetzagentur sagte Nein und warf den Betreibern ein Defizit vor. Die Behörden haben den Unternehmen mit Geldstrafen gedroht. Verbraucherschützer und Politiker begrüßten den Schritt.

Zwei Funkmasten stehen am Waldrand im Westerwald..aussiedlerbote.de
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Erste Bußgeldklage gegen Mobilfunknetzbetreiber

Die Bundesnetzagentur hat erstmals Bußgeldverfahren gegen die deutschen Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefonica (O2) und Vodafone wegen Schwächen im Mobilfunk verhängt.

Dies geschah „aufgrund der nicht rechtzeitigen vollständigen Erfüllung der Rentenansprüche“, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Behördenschreiben. Das im September begonnene Verfahren wurde noch nicht veröffentlicht. Die Unternehmen können nun Erklärungen abgeben. Eine Entscheidung wird nächstes Jahr fallen. Den Unternehmen drohen zudem vermeintliche Bußgelder in zeitgleich eingeleiteten separaten Verfahren.

Die Netzbetreiber gehen davon aus, dass sie nicht gegen die Anforderungen zur Kapazitätserweiterung verstoßen haben. Sie nennen eine Ausnahme von der Regel: Wenn ein Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich sei – etwa weil niemand ein Grundstück mieten möchte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann –, kann die Voraussetzung auch dann als erfüllt gelten, wenn kein Netz vorhanden ist . Allerdings geht die Netzagentur davon aus, dass diese Begründung in manchen Fällen nicht zutrifft und an manchen Standorten möglicherweise bereits Antennen installiert sind.

Weiße Flecken und Tunnelfehler

Es gibt etwa 500 4G-Funkstellen, an denen keiner der drei Netzbetreiber Empfangsgeschwindigkeiten von 100 Megabit pro Sekunde erreichen kann. Diese weißen Flecken sollten bis Ende des Jahres verschwinden. Aber nicht alle Unternehmen können dies tun. Darüber hinaus verfügen die Anbieter trotz der Notwendigkeit in einigen Bundesstraßentunneln immer noch nicht über gute Netze, was ebenfalls Gegenstand einer Klage ist.

Brancheninsidern zufolge ist die Zahl der Ausfälle sehr gering. Sollte letztlich ein Bußgeld verhängt werden, sollte der Betrag verhältnismäßig niedriger ausfallen. Die Eröffnung des Programms wird als Signal an die Branche gewertet, ihre Anstrengungen zu verstärken und den Versorgungsbedarf vollständig zu decken. In der Vergangenheit haben Cyber-Behörden bei ähnlichen Fällen die Augen verschlossen. Bis Ende 2019 hatte keiner der drei großen Netzbetreiber seine Ausbauverpflichtungen aus der Auktion 2015 erfüllt. Damals gab es keine Bußgelder.

Telefónica hatte damals große Schwierigkeiten. Telekom und Vodafone hatten nur geringe Defizite. Im Jahr 2020 leitete Telefónica ein Bußgeldverfahren ein. Das Verfahren wurde unterbrochen, da der O2 zu spät an der Ziellinie ankam.

Ehemaliger Verbraucherschützer leitet Behörde

Das Netzwerk hat den Boutique-Club im Jahr 2020 hinter sich gelassen, ist nun aber auf dem Vormarsch – obwohl das Fehlverhalten viel schwerwiegender war als jetzt. Dies dürfte auch Klaus Müller zuzuschreiben sein, ehemaliger Vorsitzender des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und seit 2022 Vorsitzender der Netzwerkagentur. In seiner neuen Rolle ist er weiterhin ein starker Verfechter von Verbraucherthemen.

Dies ist nicht die erste Bußgeldklage gegen einen Telekommunikationsanbieter, sondern die erste gegen einen etablierten Netzbetreiber. Seit dem Frühjahr gehen Netzagenturen gegen den Newcomer 1&1 vor, der derzeit ein eigenes Mobilfunknetz aufbaut und bald an den Start gehen will. Zu diesem Zweck versteigert 1&1 im Jahr 2019 erstmals Frequenzen. Bis Ende 2022 soll das Unternehmen 1.000 5G-Standorte aktiviert haben. Es sind tatsächlich fünf. Der Ausgang der Klage wurde veröffentlicht.

Erweiterte Anforderungen ab 2019

Das Netzwerk des Unternehmens erfordert verschiedene Funkfrequenzbänder. Bei der Auftragsvergabe legt der Bund Mindestqualitätsniveaus fest, die das Netzwerk erfüllen muss. Bis Ende 2022 müssen Unternehmen in jedem Bundesland 98 % der Haushalte mit einer Datenübertragung von mindestens 100 Mbit/s versorgen. Telekom, Vodafone und O2 erfüllen den Kernteil des Anforderungskatalogs. Hinzu kommen Anforderungen an Verkehrswege und die genannten White Spots – die Cyberagentur ist überzeugt, dass diese Unternehmen in diesem Bereich Schwächen gezeigt haben.

Die genaue Anzahl der vermutlich nicht verfügbaren weißen Flecken und Tunnel wird derzeit ermittelt. Unbekannt. Ein Sprecher der Netzagentur wollte sich zu verfahrenstechnischen Fragen des Bußgeldes nicht äußern. Auch Zahlen nannten die Unternehmen auf Nachfrage nicht.

Positive Reaktion der Politik

Bundespolitiker und Verbraucherschützer haben positiv auf die Einleitung des Bußgeldverfahrens reagiert. Reinhard Houben, FDP-Bundestagsabgeordneter, sagte, die Unternehmen seien offensichtlich nicht in der Lage, den Behörden eine legitime Entschuldigung dafür zu liefern, dass sie ihren Ausbauverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen seien. „Der Entwurf des Bußgeldbescheids ist daher folgerichtig.“

Auch der Sozialdemokrat Johannes Schätzl äußerte seine Anerkennung. „Es macht nur Sinn, dass Versorgungsauflagen konsequent umgesetzt werden und bei Nichterfüllung Strafen drohen“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Der Grüne Maik Außendorf nannte die Nichteinhaltung der Auflagen „ärgerlich“. Diese Unternehmen müssen ihren Verpflichtungen nachkommen. „Das Bußgeld der Bundesnetzagentur ist ein wichtiges Signal für die Durchsetzung der Versorgungsauflagen.“ Der Politiker der Colorado State University, Reinhard Brandl, nannte die Einleitung des Verfahrens „völlig richtig“.

Auch Verbraucherschützer Felix Flosbach begrüßte das härtere Vorgehen des Netzwerks. Wenn die Behörden nun die Netzvorgaben strenger überwachen und Verstöße ahnden würden, würde das den Verbrauchern „heute und in Zukunft“ helfen.

Diese Unternehmen wiederum stellen fest, dass sie enorme Fortschritte beim Ausbau ihrer Netzwerke gemacht haben. Nachdem Unternehmen Milliarden von Dollar darin investiert haben, ist das Web tatsächlich viel besser als noch vor ein paar Jahren. Allerdings weist die detaillierte Beschreibung des Programms an manchen Stellen noch Probleme auf.

Quelle: www.dpa.com

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