Die Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder) und Cottbus sind besorgt über die Tötung eines verwundeten Rehs in einem Teich im Spreewaldgarten Rübben. Ein Sprecher der Cottbuser Ermittlungsbehörde sagte am Montag auf Anfrage, sie habe am Freitag eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation PETA erhalten. Hier geht es um einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Nach Angaben der Southern Police Department gab es zunächst keine weiteren Berichte über den Vorfall. Tötungen mit Abfangmessern sind in einem weit verbreiteten Video zu sehen, das Empörung und Kritik auslöst. Eine Sprecherin erklärte, dass bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aufgrund des Videos auch eine Anzeige einer Privatperson eingegangen sei. Da die Bearbeitung nach dem Tatortprinzip erfolgt, ist das Ermittlungsamt in Cottbus zuständig. Einer davon ist der Bericht der Lausitzer Review.
Hintergrund dieses Vorfalls ist die Kontroverse darüber, ob das Vorgehen von Jägern gegen Jagd- und Tierschutzgesetze verstößt und ob es „fair“ ist, Rehe zu töten. Der Mann wies über seinen Anwalt die Kritik zurück, dass es keine andere Möglichkeit gebe, als das Reh mit einem Messer zu töten. Die Peta-Organisation beschuldigte ihn, das Tier missbraucht zu haben, und die Tötung war schmerzhaft. Das Video zeigt, wie Jäger das Tier packen und mehrmals darauf einstechen. Laut dem Anwalt wurde die Aufnahme von ihm selbst gemacht. Laut Hamburger Anwälten kann die Szenerie für jemanden ohne Erfahrung in Jagd und Wildbiologie beängstigend sein.
Das Veterinäramt des Kreises Oder-Spree erstattete ebenfalls Anzeige. Ein Sprecher des Landkreises kündigte an, dass Verfahren auf Einhaltung überprüft werden sollen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sind am Montag keine Anzeigen eingegangen.
Nach Angaben der ihn vertretenden Anwaltskanzlei wurde der Jäger aus dem Oder-Spree-Kreis vom Wildhüter hinzugezogen, weil ein kleiner Rothirsch erlegt worden war. Das Tier ging in den Pool und kam nicht von selbst wieder heraus. Gewehrfeuer sei wegen des bewohnten Gebiets nicht möglich, hieß es. Jäger befreiten den schwer verletzten Hirsch dann legal und legal, indem sie ihn in das Schulterblatt stachen, sagte sein Anwalt. Verstöße gegen Tierschutzgesetze konnte der Landesjagdverband wohl nicht feststellen.