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Ermäßigte Kurabgaben für Menschen mit Behinderung angemahnt

Rentner
Senioren laufen auf der Seebrücke im Ostseebad Binz auf der Insel Rügen.

Der Bürgerbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern Matthias Crone hat eine Ermäßigung bei Kurabgaben für Menschen mit Behinderung angemahnt. Bei ihm wiederholten sich Beschwerden über Kurorte, die keine entsprechende Ermäßigung, Befreiung oder wenigstens eine Befreiung oder Ermäßigung für eine notwendige Begleitperson vorsähen. «Viele Kurbäder sind noch weit von einer Barrierefreiheit entfernt und viele Strände und Kureinrichtungen können nicht uneingeschränkt genutzt werden», so Crone. «Da ist eine Ermäßigung bei der Kurtaxe ein fairer und notwendiger Ausgleich.»

Der Vorsitzende des Inklusionsförderrates (IFR) Clemens Russell erklärte, «für Menschen mit Behinderungen sind Urlaub und Reisen mit besonderen Herausforderungen verbunden und bringen auch einen finanziellen Mehraufwand mit sich». Dem sei Rechnung zu tragen. Es sollte Ziel sein, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen das Leben auch in ihrer Urlaubszeit zu erleichtern. Russell brachte dafür die generelle Aufhebung der Kurabgabe für Menschen mit Behinderungen und deren Begleitpersonen ins Spiel.

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