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Erbschaftssteuer-Aufkommen in NRW ist 2022 deutlich gesunken

Erbschaftssteuer
Ein Formular für die Erbschaftsteuererklärung sowie Stift und Testament liegen auf einem Tisch.

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr Erbschaftssteuern in Höhe von 1,6 Milliarden Euro festgesetzt. Das waren 27,7 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Landesamt IT.NRW am Mittwoch mitteilte. Außerdem wurden im bevölkerungsreichsten Bundesland vom Fiskus Schenkungssteuern in Höhe von 418 Millionen Euro erhoben. Das waren 34,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Insgesamt hätten die Finanzämter in NRW 2022 Erbschaftsteuerbescheide zu 30.405 steuerrelevanten «Erwerben von Todes wegen» erteilt, berichteten die Statistiker. Der Vermögenswert dieser Erbschaften betrug insgesamt 12 Milliarden Euro. Nach Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Hinzurechnung steuerlich relevanter Vorerwerbe seien jedoch insgesamt «nur» 7,4 Milliarden Euro bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen gewesen. Auf diese Summe hätten 26.742 Nachlassbegünstigte zusammen 1,6 Milliarden Euro Erbschaftsteuer an den Fiskus zahlen müssen.

Nur 0,5 Prozent der Fälle betrafen Erbschaften von mehr als 5 Millionen Euro. Sie trugen 30,5 Prozent zum gesamten Erbschaftsteueraufkommen bei. Bei 39,7 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften lag der Vermögenswert im vergangenen Jahr bei unter 50 000 Euro. Hieraus resultierten 2,7 Prozent der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer.

Neben den Erbschaften gab es 11.662 steuerrelevante Schenkungen mit einem Vermögenswert von insgesamt 7,1 Milliarden Euro. Die in 7191 Fällen hierfür festgesetzte Schenkungsteuer summierte sich auf einen Betrag von 418 Millionen Euro.

Die Mehrzahl der Vermögensübertragungen durch Erbschaft und Schenkungen liegt nach Angaben der Statistiker unterhalb der Freibetragsgrenzen und führt zu keiner Steuerfestsetzung.

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