Entzug des Schutzstatus
Im Widerrufsverfahren wird der Schutzstatus von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und Personen, für die subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot gilt, geprüft. Das bedeutet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft, ob eine Person diesen Schutz noch benötigt. Von einem Rücknahmeverfahren sind nur Personen betroffen, bei denen das Asylverfahren positiv ausgegangen ist.
Nur in wenigen Fällen wird ein Schutzstatus tatsächlich widerrufen. Dennoch ist es wichtig, sich gut auf den Widerruf vorzubereiten und sich von einer Beratungsstelle oder Anwaltskanzlei beraten zu lassen.
Was muss ich wissen?
Was ist das Widerrufsverfahren?
Im Widerrufsverfahren wird geprüft, ob als Asyl-, Flüchtlings- oder subsidiär Schutzberechtigter weiterhin ein Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot erforderlich ist. Zuständig für das Widerrufsverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie kann Ihren Status widerrufen, wenn die Voraussetzungen für den im Asylverfahren gewährten Schutz nicht mehr gegeben sind, etwa weil sich Ihre Lebensumstände geändert haben oder weil sich Ihre Situation in Ihrem Herkunftsland nachhaltig verbessert hat.
Wichtiger Hinweis: Das Asylgesetz unterscheidet zwischen „Widerruf“, „Entzug“ und „Aufhebung“ eines Schutzstatus. Soll der Schutzstatus einer Person widerrufen werden, wird ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Dies kann passieren, wenn Sie im Asylverfahren falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen haben und das BAMF dies nun festgestellt hat. Nach Angaben des BAMF erlischt Ihr Schutzstatus nur, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen oder selbst auf Ihren Schutzstatus verzichten. Dieses Kapitel ist dem Widerruf gewidmet.
Wann wird das Widerrufsverfahren eingeleitet?
Grundsätzlich kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jederzeit ein Widerrufsverfahren einleiten. Dabei wird zwischen „periodischer rechtlicher Überprüfung“ und „anlassbezogener Überprüfung“ unterschieden: Der Schutzstatus anerkannter Flüchtlinge und Asylberechtigter muss spätestens 3 bzw. 5 Jahre nach der Anerkennung überprüft werden. Dies ist eine „Überprüfung gesetzlicher Vorschriften“. Auch der Schutzstatus anerkannter Flüchtlinge, Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter und Abschiebungsverbotsberechtigter kann jederzeit überprüft werden. Dies ist möglich, wenn ein bestimmter Grund vorliegt, beispielsweise eine Reise in Ihr Herkunftsland. Dies wird als „ereignisbasiertes Auditing“ bezeichnet. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Wichtig: Sie können ein Widerrufsverfahren auch dann einleiten, wenn Sie bereits über eine Niederlassungserlaubnis verfügen.
Was ist der Grund? Eine vorfallbezogene Überprüfung meines Schutzstatus?
Hier müssen zwei mögliche Gründe unterschieden werden:
1) Die Situation in Ihrem Herkunftsland hat sich nachhaltig verändert. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Regimewechsel oder eine Gesetzesänderung handeln.
2) Ihre persönlichen Umstände haben sich geändert oder Ihre Handlungen haben Anlass zur Überprüfung gegeben. Ein Widerrufsverfahren wird beispielsweise in der Regel unter folgenden Umständen eingeleitet:
- Wenn Sie in Ihr Herkunftsland reisen.
- Wenn sich Ihre Umstände ändern, zum Beispiel weil Sie erwachsen sind oder weil Sie jetzt gesund sind oder weil Sie jetzt einer anderen Religion angehören. Allerdings müssen in diesen Fällen Ihr Alter, Ihre Krankheit oder Ihre religiösen Überzeugungen für eine positive Entscheidung über Ihren Asylantrag ausschlaggebend sein.
- Wenn Sie Familienasyl beantragen für Ihre nachfolgende Familie.
- Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
- Wenn Sie wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder einer Jugendstrafe verurteilt wurden
- Wenn Ihr Asylverfahren zu diesem Zeitpunkt nur auf dem Papier lief; Sie haben es also getan kein direktes Gespräch mit dem BAMF führen.
Für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte gibt es in der Regel zwei weitere Gründe für ein Aberkennungsverfahren:
- Wenn Sie aus Ihrem Heimatland einen Antrag stellen. Bei der Beantragung eines neuer Reisepass oder Verlängerung eines alten.
- Wenn Sie die Behörden in Ihrem Heimatland kontaktieren.
Führt ein Besuch einer Botschaft oder eine Reise in mein Heimatland immer zum Entzug meines Schutzstatus?
Wenn Sie als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter die Botschaft Ihres Landes kontaktieren oder in Ihr Heimatland reisen, ist dies immer ein Grund, Ihren Schutzstatus zu überprüfen. Der Grund dafür ist, dass Sie durch einen Besuch in der Botschaft oder eine Reise in Ihr Heimatland nachweisen können, dass Sie dort nicht in Gefahr sind. Dies gilt auch für subsidiär Schutzberechtigte bei Reisen in Ihr Heimatland.
Während Ihres Widerrufsverfahrens muss das BAMF die Umstände Ihres Besuchs bzw. Ihrer Reise sorgfältig prüfen: Was war der Grund für den Besuch in der Botschaft? Reisen Sie legal oder illegal in Ihr Heimatland? Was ist Ihr Grund für die Reise?
Wie kann ich den Vorgang abbrechen?
Grundsätzlich bittet das BAMF im Anschreiben um Ihre Mitarbeit. Beispielsweise werden Sie aufgefordert, Dokumente (z. B. einen Reisepass) oder ein ärztliches Attest vorzulegen, Fingerabdrücke abzugeben, Fragen schriftlich zu beantworten oder an einem Vorstellungsgespräch teilzunehmen. Sind die vom BAMF geforderten Maßnahmen „erforderlich“ und „zumutbar“, müssen Sie diese Vorgaben beachten. Wenn Sie der Meinung sind, dass die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen nicht notwendig oder angemessen sind, können Sie das BAMF schriftlich auffordern, die Notwendigkeit dieser Maßnahmen darzulegen. Wenn die von Ihnen geforderte Maßnahme zumutbar und erforderlich ist und Sie weiterhin nicht kooperieren, kann das BAMF von Ihnen die Verhängung eines Bußgeldes („Zwangszahlung“) verlangen und dann beschließen, Ihren Schutzstatus ohne Sie zu widerrufen. Dies bedeutet, dass Ihre Sicht auf die Situation nicht berücksichtigt wird. Sollte Ihnen die Teilnahme aktuell nicht möglich sein, müssen Sie dies dem BAMF schriftlich mitteilen und entsprechende Nachweise (z. B. Bescheinigungen) vorlegen.
Es kann auch sein, dass das BAMF das Widerrufsverfahren bereits eingeleitet hat und Ihre Mitwirkung überhaupt nicht erforderlich ist. In diesem Fall erhalten Sie vom BAMF ein Schreiben, in dem Sie darüber informiert und um Stellungnahme gebeten werden. Dafür haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Wenn Sie nicht antworten, entscheidet das BAMF ohne Ihr Mitwirken, also ohne Berücksichtigung Ihrer Meinung.
Wichtig: Wenn Sie ein Originaldokument wie Ihren Reisepass an das BAMF senden, sollte dieses vorher eine Kopie dieses Dokuments anfertigen und die Kopie nach Möglichkeit beglaubigen.Sie sollten Ihre Unterlagen immer „per Einschreiben mit Rückschein“ versenden. Dies ist etwas teurer, aber sicherer, da Dateien auf dem Postweg verloren gehen können.
Was genau soll ich tun, wenn der Widerrufsprozess eingeleitet wird?
Sollte das BAMF ein Widerrufsverfahren gegen Sie einleiten, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen. Dies kann eine Beratungsstelle oder eine Anwaltskanzlei sein. In der Rubrik „Wo finde ich Beratung und Unterstützung?“ finden Sie die Adressen von Beratungsstellen und Anwaltskanzleien. Die Mitarbeiter vor Ort unterstützen Sie. Sie können das BAMF aber auch persönlich anschreiben und in Ihrem Schreiben „Einsicht in diese Unterlagen beantragen“ und angeben, dass Sie erst nach Einsichtnahme in die Unterlagen erneut antworten werden. Akteneinsicht bedeutet, dass Sie beim BAMF auf Ihre eigenen Akten zugreifen können. Die Angaben des BAMF zu Ihrer Person können Sie in Ihrer Akte nachlesen. Sie sollten jetzt auch Beweise über bestehende oder alte Asylgründe sammeln. Zum Beispiel der Nachweis, dass Ihre Familie in Ihrem Heimatland immer noch verfolgt wird oder dass Sie immer noch krank sind oder gerade erst erkrankt sind und nur in Deutschland behandelt werden können.
Wie bereite ich mich auf ein Vorstellungsgespräch in Deutschland vor? Ist das Widerrufsverfahren vorbereitet?
Lesen Sie vor Ihrer Anhörung unbedingt das Anhörungsprotokoll im Asylverfahren bzw. die Antworten im schriftlichen Asylverfahren. Lesen Sie auch die Entscheidung des BAMF zu Ihrem Schutzstatus oder die Entscheidung des Gerichts, wenn Sie gegen eine BAMF-Entscheidung in einem Asylverfahren klagen.
Für den Widerrufsprozess gibt es keinen standardisierten Fragebogen. Bei Anhörungen im Rahmen eines Asylverfahrens werden jedoch häufig dieselben Fragen gestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Asylverfahren.
Kann ich meinen Aufenthalt verlängern? Ist dies während des Widerrufsverfahrens zulässig?
Einige Ausländerbehörden verlängern Aufenthaltstitel im Rahmen eines Widerrufsverfahrens nur mit gefälschten Bescheinigungen. Aus rechtlicher Sicht spricht jedoch nichts gegen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis während des laufenden Widerrufsverfahrens. Wenn Ihre Ausländerbehörde eine Verlängerung ablehnt, sollten Sie sich Unterstützung von einer Anwaltskanzlei holen.
Kann ich während des Widerrufsverfahrens eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Ob Sie im Widerrufsverfahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, hängt von Ihrem Status ab:
Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können nicht "Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge". Dies gilt jedoch nur, wenn das BAMF der Ausländerbehörde das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen mitgeteilt hat.
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis mit subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot beantragen möchten, ist dies eine Widerruf Das Verfahren ist weiterhin möglich, da subsidiär Schutzberechtigte oder Abschiebungsverbotsberechtigte nur eine „normale“ Niederlassungserlaubnis erhalten können. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können diese „normale“ Niederlassungserlaubnis beantragen. Es gelten jedoch keine weniger strengen Bedingungen.
Kann ich während des Widerrufsverfahrens die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können während des laufenden Widerrufsverfahrens keine privilegierte Einbürgerung erhalten. Eine normale Einbürgerung (also ohne kürzere Wartezeit) ist für alle möglich, auch während des Widerrufsverfahrens. Weitere Informationen zur Staatsbürgerschaft finden Sie in unserem Kapitel „Einbürgerung.
Was passiert, wenn mein Schutzstatus widerrufen wird?
Wenn Ihr Schutzstatus widerrufen wird, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Gegen diese Entscheidung können Sie beim Verwaltungsgericht Ihres Wohnortes Berufung einlegen. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit. Während ein Rechtsstreit läuft, bleibt Ihr Schutzstatus in der Regel bestehen. Lassen Sie sich stets von einer Anwaltskanzlei beraten und unterstützen. Anwälte und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung. Die Kosten des Verfahrens können durch Prozesskostenhilfe gedeckt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel "Rechtshilfe".
Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung einer Klage Unterlagen einreichen, geht Ihr Schutzstatus unwiderruflich verloren.
Was passiert, wenn mein Schutzstatus tatsächlich widerrufen wird?
Wenn Ihr Schutzstatus tatsächlich widerrufen wird, wird USCIS ebenfalls benachrichtigt. Die Einwanderungsbehörde entscheidet dann, was mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis geschehen soll. In der Regel verlieren Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis und Ihren blauen oder grauen Reisepass. Die Ausländerbehörde prüft jedoch, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung aus anderen Gründen zusteht, etwa eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, eine Aufenthaltserlaubnis für sozial integrierte Erwachsene/Jugendliche oder eine Ausbildungsduldung. Sie sollten Ihre Möglichkeiten auch selbst prüfen. Die Beratungsstelle kann Ihnen dabei helfen. Auch in unseren Kapiteln „Rechte vorbehalten durch geduldete Personen' und 'Asylantrag abgelehnt" Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen alternativen Aufenthaltsformen.
Wichtiger Hinweis:Wenn Ihr Schutzstatus entzogen wird und Ihre Familienangehörigen über eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des sogenannten Familienasyls verfügen, wird auch ihr Schutzstatus entzogen. Wir prüfen jedoch, ob Ihre Familie aus anderen Gründen möglicherweise einen Schutzstatus erlangen kann.
Wo finde ich Rat und Hilfe? Unterstützung?
Wenn gegen Sie ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird, müssen Sie sich umgehend beraten lassen. Anwälte und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.
Wichtig
Das BAMF erfragt außerdem bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde sowie bei Ihrem Arbeitsamt oder Sozialamt Auskunft über die möglichen Gründe für den Widerruf Ihres Schutzstatus. Erhält das Jobcenter beispielsweise Kenntnis von Ihrer Reise in Ihr Herkunftsland, wird dies dem BAMF gemeldet.
Quelle: handbookgermany.de