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Entscheidung über Stadlers Aussage vertagt

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Entscheidung über die Aussage des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler im milliardenschweren Investorentest zum VW-Dieselskandal wurde aufgehoben. Am Dienstag einigten sich die Prozessbeteiligten im Braunschweiger Rathaus. Der Ausgang des Münchner Strafverfahrens gegen Stadler ist beim Niedersächsischen Oberlandesgericht (OLG) anhängig.

Das Landgericht München hat den ehemaligen Audi-Chef und zwei Mitarbeiter – Angeklagte im Dieselskandal – zu Bewährungsstrafen verurteilt. Dies ist jedoch nicht rechtsverbindlich, der ehemalige Audi-Chef hat Berufung eingelegt. Es heißt, dass sich eine Entscheidung im Braunschweiger Modellprozess verzögern werde, da das Verfahren abgeschlossen werden könne, bevor der BGH im nächsten Jahr eine Entscheidung treffe.

Stadler ist einer der ersten möglichen Zeugen. Die OLG-Verhandlung in Braunschweig will im Rahmen einer umfassenderen Beweisaufnahme zum Dieselskandal Stellungnahmen zu einer Investorenklage gegen den Volkswagen-Konzern und die Dachholding Porsche SE anhören. Stadler berief sich jedoch auf sein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, worüber am Dienstag ausführlich diskutiert wurde.

Im Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind Anlegerschadenersatz seit dem Dieselunfall 2018 umstritten. Der Volkswagen-Vorfall wurde aufgedeckt und der Schaden belief sich auf Milliarden Euro. Das Gericht hofft, 86 Zeugen zu hören und eine Fülle von Dokumenten zu prüfen. Auf der Zeugenliste stehen neben Stadler auch der ehemalige Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.

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