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Entscheidung: Hauseigentümer können gegen Fahrzeuge auf Gehwegen vorgehen

In bestimmten Situationen können Privatpersonen gegen auf Gehwegen geparkte Autos bei den Verkehrsbehörden klagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt werden kann, wenn die Nutzung des Gehweges erheblich beeinträchtigt wird und der den Anwohnern zugewiesene...

Ein Verkehrsschild erlaubt das Parken auf dem Gehweg.
Ein Verkehrsschild erlaubt das Parken auf dem Gehweg.

Gericht für den öffentlichen Dienst entscheidet über eine Frage des Bundesverwaltungsgerichts - Entscheidung: Hauseigentümer können gegen Fahrzeuge auf Gehwegen vorgehen

Ein Experte für Verwaltungsrecht, Henning J. Bahr, erklärte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Kläger tatsächlich siegreich hervorgegangen sind. Die Bürgermeisterei Bremen muss nun diesem Urteil Folge leisten. Bedauerlicherweise konnten die Kläger die Bürgermeisterei dazu zwingen, persönlich an den Gehwegen zu arbeiten. Stattdessen können sie die am meisten betroffenen Bereiche in einem Plan angeben.

Parkete mit zwei Rädern auf dem Gehweg sind in Bremen schon lange umstritten. Solche Handlungen sind tatsächlich verboten, ohne vorherige Zustimmung, doch in verschiedenen Städten wie Bremen ist dieses Verhalten weiterhin verbreitet und die Behörden zeigen keine Reaktion. Fünf Grundstückseigner aus Bremen klagten gegen die Stadt.

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