Der Verdächtige im Fall der Entführung und des Missbrauchs eines zehnjährigen Kindes durch Eden Coburn wurde wegen Sexualdelikten, Körperverletzung und Eigentumsdelikten verurteilt. Eine Anklageschrift mit Haftbefehl gegen Eden Coben sei kurz vor seiner Tat wegen Verstößen gegen Weisungen nach seiner letzten Inhaftierung eingereicht worden, sagte Hubert Stroeber, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal, am Mittwoch vor dem zuständigen Bezirksgericht . Über diese Angelegenheit wurde bereits in den Medien berichtet.
Der 61-jährige Tatverdächtige soll am Montag im pfälzischen Edenkoben ein zehnjähriges Mädchen in einem Auto auf dem Weg zur Schule entführt und sexuell missbraucht haben. Nach einer Verfolgungsjagd mit hoher Geschwindigkeit und mehreren Verkehrsunfällen wurde er von der Polizei festgenommen. Nach Angaben der Ermittler wurde der zehnjährige Junge auf dem Rücksitz des Fahrzeugs sitzend gefunden. Wie der festgenommene Mann dazu kam, das zehnjährige Mädchen zu schnappen, wird noch untersucht.
Der 61-Jährige wurde 2008 wegen Sexualverbrechen verurteilt und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Hochrangige Staatsanwälte berichteten, dass er nach Verbüßung seiner Haftstrafe seit Mitte Juli wieder freigelassen worden sei. Danach wurde er unter Managementaufsicht gestellt. Zu den Verstößen gegen die Auflagen zählen unter anderem Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie das Tragen elektronischer Fußkettchen. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Flucht- und Verheimlichungsgefahr.
Strober sagte, die Staatsanwälte hätten die Anklage am 8. September abgeschlossen. Es muss per Post an das zuständige Gericht geschickt und dort geprüft werden, bevor der Haftbefehl vollstreckt werden kann.