Eigenheimbesitzer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht haben, müssen sich beeilen. Die Abgabefrist wird nicht verlängert. Deshalb müssen Grundstückseigentümer bis zum 31. Januar eine Grundsteuererklärung abgeben. Das teilte das nordrhein-westfälische Finanzministerium am Mittwoch mit. Bereits im Februar könnten „Mahnschreiben“ an säumige Grundstückseigentümer in NRW verschickt werden.
Das Schreiben wies auch auf die Möglichkeit aufgeschobener Strafen und Vollstreckungsmaßnahmen hin, wenn keine Erklärung zur Bestimmung des Steuerwerts der Immobilie eingereicht wird. Sollten sich die säumigen Eigentümer bis dahin nicht gemeldet haben, dürften Maßnahmen unvermeidlich sein.
Sechs Tage vor Ablauf der Frist gingen nach Angaben des Ministeriums bis Mittwoch (25. Januar) beim Finanzamt NRW nur 59 % oder 3,9 Millionen Erklärungen ein – die meisten davon in digitaler Form. Aufgrund der Grundsteuerreform müssen rund 6,7 Millionen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe in NRW neu bewertet werden.
Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, die Erfahrung habe gezeigt, dass im Allgemeinen Fristen eingehalten würden, wo immer dies möglich sei. Aktuelle Belege bestätigen dies: „Wir sind in der Endspurt der Lieferungen.“ Die Steuerzahlen haben sich in den vergangenen Wochen mehr als vervierfacht.
Grund für das Festhalten an der Frist zum 31. Januar ist laut Ministerium, dass sonst die Grundsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden bis zum 1. Januar 2025 gefährdet wären. Für das Finanzamt bleibt die Zeit knapp, um die Grundsteuerwerte zu ermitteln. Daher wird die Frist in NRW generell nicht weiter verlängert.
Durch die 2019 verabschiedete Grundsteuerreform tritt ab 2025 eine neue Steuerberechnungsmethode in Kraft. Aufgrund schleppender Einreichungen hat die Bundeskasse die Abgabefrist um drei Monate von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert.