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Ende der Corona-Isolationspflicht: Keine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

FFP2-Maske
Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand.

Mit dem Coronavirus infizierte Menschen in Thüringen müssen sich ab Donnerstag nicht mehr selbst isolieren. Auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wurde aufgehoben. Das schreibt das Thüringer Gesundheitsministerium am Montag in einer neuen Verordnung vor, die am Donnerstag in Kraft treten soll. Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass die neuen Regeln einen Tag früher als geplant in Kraft getreten seien. Auf Bundesebene gilt ab Donnerstag die Maskenpflicht im Fernverkehr nicht mehr. Die FFP2-Maskenpflicht in bundesweit angeordneten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt bestehen.

Mit dem Wegfall der Isolationspflicht gibt es neue Regeln für positiv getestete Infizierte. Sie sind daher verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung Masken zu tragen, und dürfen medizinische und pflegerische Bereiche sowie bestimmte öffentliche Orte nicht betreten und dort arbeiten. Obwohl die Quarantänepflicht aufgehoben wurde, sollen besonders gefährdete Personen geschützt werden. Infizierte müssen sich an die neuen Regeln halten und mindestens fünf Tage oder 48 Stunden asymptomatisch sein. Spätestens nach zehn Tagen müssen sich symptomatisch Infizierte nicht mehr an die Regeln halten.

Laut Gesundheitsministerium könnte dies die letzte Corona-Verordnung auf Landesebene sein. Das Bundesmandat endet am 7. April. „Geregelt sind nur Vereinfachungen gegenüber dem Bundesrecht“, hieß es.

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