Elterngeld
Erziehung ist für alle jungen Eltern ein großes Thema. In Deutschland ist es nicht immer einfach, Beruf und Familie zu vereinbaren. Zur Unterstützung junger Familien gibt es in Deutschland das sogenannte „Elterngeld“. Elterngeld ist eine finanzielle Entschädigung für Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend reduzieren oder gar nicht mehr für die Betreuung ihrer Kinder arbeiten. Auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren, können Kinderbetreuungsgeld beantragen. Hier erfahren Sie, ob und wie Sie Elterngeld bekommen.
Was muss ich wissen?
Kann ich Elterngeld bekommen?
Elterngeld können Sie beziehen,
- Sie wohnen mit Ihren Kindern in Deutschland und
- sich selbst um Ihre Kinder.
- Sie arbeiten durchschnittlich bis zu 32 Stunden pro Wocheim Monat (bis zu 30 Stunden pro Woche, wenn das Kind vor dem 1. September 2021 geboren wurde)und
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis, eine Beschäftigungsgenehmigung oder besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft oder die EU-Staatsbürgerschaft (u.a. Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
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Bitte beachten Sie: Wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach §23 Absatz 1 plus „aufgrund von Krieg in Ihrem Land“, §23a, §24 oder §25 erteilt wurde AufenthG Absätze 3 bis 5 müssen Sie außerdem eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind erwerbstätig, in Elternzeit oder beziehen Arbeitslosengeldoder
- Sie leben seit mindestens 15 Monaten in Deutschland.
Eine Erwerbstätigkeit ist keine Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld. Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Arbeitslose, Studierende, Auszubildende und Personen, die ihre Familien betreuen, können Elterngeld beantragen. Aber: Sie können kein Elterngeld beantragen, wenn Ihr Jahreseinkommen allein 250.000 Euro übersteigt oder wenn das Jahreseinkommen von Ihnen und Ihrem anderen Elternteil zusammen 300.000 Euro übersteigt.
Setzt voraus, dass das Elterngeld für Ihre leiblichen Kinder und die leiblichen, Pflege- und Adoptivkinder Ihres Partners gilt. In besonderen Fällen können Sie Elterngeld auch für Ihre Enkelkinder oder Nichten und Neffen erhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Eltern des Kindes nicht in der Lage sind, sich selbst um das Kind zu kümmern.
Wichtiger Hinweis: Eltern, die (während des Asylverfahrens) eine Wohngelderstattung erhalten, erhalten in der Regel kein Elterngeld. Eltern mit Toleranzen (außer Beschäftigungstoleranz) erhalten grundsätzlich kein Elterngeld.
Kann ich Elterngeld bekommen, wenn mein Kind eine Kindertagesstätte besucht?
Ja. Sie können Elterngeld auch dann erhalten, wenn Ihr Kind tagsüber eine Tagesbetreuung besucht oder von einer Nanny oder einem Vater betreut wird. Weitere Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie in unserem Kapitel „Kita.
Muss ich die elterliche Aufsicht akzeptieren? Kann ich während der Elternzeit Elterngeld bekommen?
Nein. Das Elterngeld steht in keinem Zusammenhang mit der Elternzeit:
- Wenn Ihr Kind vor dem 1. September 2021 geboren wurde, darf Ihr durchschnittlicher Betrag pro Monat 30 nicht überschreiten /strong>>Arbeitsstunden pro Woche,
- Wenn Ihr Kind nach dem 1. September 2021 geboren wird, dürfen Sie nicht mehr als 32 durchschnittlich arbeiten Stunden pro Monat
Um Elterngeld zu erhalten.
Welche Arten von Elterngeld gibt es?
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Es gibt drei Arten von Elterngeld: „Basiselterngeld“, „ElterngeldPlus“ und „Kooperationsbonus“ >.
Mit dem Elterngrundgeld können Eltern für jedes Kind 12 Monate Elterngeld erhalten. Beziehen beide Parteien gemeinsam Grundbetreuungsgeld, können sie weitere zwei Monate Grundbetreuungsgeld beziehen. Die Monate, in denen Sie Elterngeld beziehen, können Sie frei einteilen. Die einzige Regelung besteht darin, dass jeder Elternteil für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen kann. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie 14 Monate lang Basiselterngeld beziehen.
Mit ElterngeldPlus können Eltern jedes Kindes gemeinsam – also 24 Monate lang – das Doppelte des Elterngeldes erhalten, erhalten aber jeden Monat nur die Hälfte des Grundbetreuungsgeldes. Wenn Sie in diesem Zeitraum zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie zusätzlich vier Monate ElterngeldPlus beziehen. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie diese vier zusätzlichen Monate ebenfalls erhalten. Eltern können außerdem entscheiden, ob sie einen Monat Elterngeld in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln möchten. Der Anspruch auf Basiselterngeld beträgt bis zu 14 Monate, bei Umwandlung in ElterngeldPlus bis zu 28 Monate. Eltern können entscheiden, ob sie nur das Grundbetreuungsgeld oder nur das Plus-Kinderbetreuungsgeld beziehen möchten oder ob sie beide Kinderbetreuungsgelder kombinieren möchten.
Dabei handelt es sich um den Partnerbonus, eine Zusatzleistung für Eltern, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und sich als Partner die Betreuung ihrer Kinder teilen. Ein Partnerschaftsbonus kann in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Voraussetzung für den Bezug des Partnerschaftsbonus ist, dass beide Eltern seit mindestens vier Monaten Kinderbetreuungsgeld vom gleichen Unternehmen beziehen. Arbeiten Sie 25 bis 30 Stunden ununterbrochen und 30 Stunden pro Woche. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen erhält jeder Elternteil zusätzlich vier Monate zusätzliches Elterngeld. Insgesamt erhalten sie acht weitere Monate Elterngeld.
Der Zweck des Partnerschaftsbonus besteht darin, dass beide Elternteile sich die Betreuung der Kinder teilen und Beruf und Familie besser vereinbaren können. Zusätzliche Elterngeldmonate geben Ihnen die Möglichkeit, länger zu Hause zu bleiben und sich um Ihre Kinder zu kümmern.
Wichtig: Partnerboni werden nicht automatisch vergeben. Eltern müssen einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung für eine bestimmte Stundenzahl. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle und informieren Sie sich über das genaue Antragsverfahren.
Bitte beachten Sie:Sie können diese drei Varianten miteinander kombinieren.Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie zunächst 6 Monate Grundbetreuungsgeld und dann 12 Monate Kinderbetreuungszuschlag erhalten können. Sie können auch später eine Kombination der Elterngeldoptionen beantragen. Dazu müssen Sie jedoch einen neuen Antrag stellen.
Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?
Wie viel Elterngeld Sie erhalten, hängt von Ihrer Lebenssituation und den Lebensumständen Ihrer Eltern sowie der von Ihnen gewählten Leistungsvariante ab. Grundsätzlich bemisst sich das Elterngeld nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Elterngeldantragstellers in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Als Elterngeld erhalten Sie zwischen 65 % und 100 % dieses Betrags. Je höher Ihr Einkommen, desto geringer ist der Prozentsatz. Das heißt, wenn Ihr Einkommen geringer ist, erhalten Sie 100 % Ihres Nettoeinkommens. Wenn Sie viel verdienen, erhalten Sie 65 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens als Elterngeld.
Achtung! Wenn Sie aufgrund des Coronavirus derzeit Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld beziehen: Diese Monate werden bei der Berechnung Ihres Kinderbetreuungsgeldes nicht berücksichtigt. Ihr Kinderbetreuungsgeld wird nicht durch Kurzarbeit oder Arbeitslosengeld I gekürzt.
Für das Kinderbetreuungsgeld gibt es Mindest- und Höchstgrenzen. Ihr „Basiselterngeld“ beträgt abhängig von Ihrem bisherigen Verdienst mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Mit „ElterngeldPlus“ erhalten Sie eine monatliche Mindestleistung von 150 € und maximal 900 €. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten Sie einen Mindestbetrag von 300 € oder 150 €. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld arbeiten, wird Ihr Kinderbetreuungsgeld entsprechend gekürzt.
Familien mit mehreren Kindern können einen sogenannten „Geschwisterbonus“ erhalten. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag von 10 % auf den Ihnen zustehenden Kinderbetreuungszuschuss. Um Anspruch auf den Geschwisterbonus zu haben, müssen Sie mindestens ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren haben. Alternativ erhalten Sie einen Geschwisterbonus, wenn Sie in Ihrem Haushalt mindestens ein behindertes Kind unter 14 Jahren haben. Voraussetzung ist, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 festgestellt wurde. Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) erhalten Sie zusätzlich für jedes weitere Kind eine Pauschale von 300 €.
Mit dem Elterngeldrechner können Sie berechnen, welche Variante („Basiselterngeld“, „Elterngeld Plus“ und „Partnerschaftsbonus“) oder eine Kombination aus den dreien für Sie am besten ist und was Sie können Wie viel Elterngeld wird bezogen? Auf der Website familienportal.de finden Sie einen Schnellrechner und einen Elterngeldrechner, die Ihnen detaillierte Berechnungen ermöglichen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Ehepaar frühzeitig wissen, dass Sie Elterngeld beziehen, kann es sein, dass Sie Ihre Steuerklasse ändern müssen. Steigern Sie Ihr Nettoeinkommen. Personen, die überwiegend Elterngeld beziehen, sollten in die Steuergruppe III wechseln. Dies müssen Sie mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes (für Väter) bzw. vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs (für Mütter) tun.
Wichtig: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, wird aber dennoch bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt. Daher empfiehlt es sich, jeden Monat einen Teil des Elterngeldes abzuheben, um übermäßige Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Wo und wie beantrage ich Elterngeld?
Ihren Antrag auf Elterngeld stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Die zuständige Kinderbetreuungsgeldstelle finden Sie auf der Website elterngeld.net. Um sich zu bewerben, müssen Sie ein Formular ausfüllen. In Bayern und Sachsen müssen Sie Ihren Antrag digital einreichen. In anderen Bundesländern können Sie Ihre Bewerbung per Post senden. Das Formular für Ihr Bundesland und die Adresse der für Ihr Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle finden Sie auf der Website familienportal.de<. /a>.
Auf dem Formular müssen Sie angeben, welcher Elternteil für welchen Zeitraum Kinderbetreuungsgeld erhalten möchte. Anschließend können Sie die Verteilung und den Zeitraum erneut ändern. Sonderfälle stehen wieder zur Verfügung. Wenn Sie verheiratet sind oder gemeinsam Kinder erziehen, müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.
Bitte beachten Sie: Sie können Elterngeld beantragen, bis Ihr Kind 14 Monate alt ist. Am besten beantragen Sie das Elterngeld nicht nach Kalendermonat, sondern nach Lebensmonaten des Kindes. Wenn Sie nach Kalendermonaten rechnen, erhalten Sie weniger Geld.
Bitte achten Sie darauf, Ihre Bewerbung rechtzeitig einzureichen. Das Elterngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Wenn Sie zu spät einreichen, können Sie Geld verlieren.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Elterngeld benötigt?
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Elterngeld benötigt? >
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder Bescheide vom Jobcenter o.ä.
- Ihre Krankenkasse bzgl. Mutterschutzbescheinigung Leistungen
- Ein Bestätigungsschreiben Ihres Arbeitgebers bezüglich Ihres Elternurlaubs (falls vorhanden)
- Ein Bestätigungsschreiben Ihres Arbeitgebers bezüglich der Mutterschaftsschutzbeihilfe (gilt für Mütter, die vor der Geburt arbeiten) )
Bitte beachten Sie: Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, müssen Sie dies der Elterngeldstelle mitteilen. Wenn Sie beispielsweise über ein zusätzliches Einkommen verfügen, sind Sie verpflichtet, dies zu melden, da sich Ihr Einkommen auf die Höhe Ihres Kinderbetreuungsgeldes auswirkt.
Zusätzlich zum Elterngeld?
Elterngeld zählt als Einkommen. Das bedeutet, dass Ihr Bürgergeld bzw. Ihre Sozialhilfe um die Höhe Ihres Elterngeldes gekürzt wird. In diesem Fall erhalten Sie nicht mehr Geld, als Sie ohne Elterngeldbezug erhalten hätten. Das sogenannte Elterngeld können Sie nur dann beanspruchen, wenn Sie vor der Geburt erwerbstätig waren. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem bisherigen Verdienst. Mehr erfahren Sie im familienportal . de .
Bin ich krankenversichert, während ich Elterngeld beziehe?
Sollten Sie bisher eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie weiterhin versichert. Sie müssen aber keine Spenden leisten. Es sei denn, Sie machen in Teilzeit weiter. Wenn Sie sich freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung anschließen, bleiben Sie ebenfalls weiterhin versichert, müssen aber in der Regel einen Beitrag zahlen. Es gibt nur eine Ausnahme, wenn Sie Anspruch auf eine Hausratversicherung haben. In diesem Fall müssen Sie keine Prämie zahlen.
Wenn Sie zuvor eine private Krankenversicherung hatten, behalten Sie diesen Schutz weiterhin und zahlen weiterhin Prämien.
Wo kann ich mich zum Kinderbetreuungsgeld beraten lassen?
Die Kinderbetreuungsgeldstelle Ihres Bundeslandes kann Sie in Fragen zum Kinderbetreuungsgeld beraten. Die zuständige Kinderbetreuungsgeldstelle finden Sie auf der Website elterngeld.net. Sie können sich auch an die Einwanderungsberatung für Erwachsene oder an den Jugendeinwanderungsdienst wenden. Die Mitarbeiter dort sprechen mehrere Sprachen und helfen Ihnen gerne weiter. Umzugsberatung in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website bamf.de. Jugendmigrationsdienste finden Sie unter jugendmigrationsdienste.de.
Wichtig
In Bayern und Sachsen gibt es eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung – das sogenannte Familiengeld bzw. Landeserziehungsgeld. Die Voraussetzungen und Regelungen für den Bezug von Familienbeihilfe bzw. Landeskindergeld unterscheiden sich zwischen den beiden Bundesländern. Alle Informationen zum bayerischen Familiengeld finden Sie auf der Website zbfs.bayern.de .Informationen zum Sächsischen Erziehungsgeld finden Sie auf der Website familie.sachsen.de. In anderen Bundesländern gibt es weder staatliche Ausbildungszulagen noch Familienzulagen.