Hasse im Netz - Elfen haben gegen Hassverbrechen auf Meldeportal eine Reaktion gezeigt
An der neuen Online-Meldestelle gegen Hassverbrechen gab es seit ihrer Vorstellung im Mai elf Anzeigen von Politikern gemeldet, wie das Generalstaatsanwaltschaftsamt in Antwort auf eine Anfrage mitgeteilt hat. Hauptsächlich handelte es sich um Fälle der Beleidigung. Insgesamt gab es 26 Anforderungen nach Zugang zur Meldestelle. Öffentliche Ämter wie Bürgermeister, Landräte und Abgeordnete konnten seit Mai Beleidigung und Drohungen auf sozialen Medien dort melden und Beweise wie Screenshots und Links einreichen.
Die Justizbehörde reagierte auf eine Steigerung von Hassverbrechen. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte im Mai angekündigt, dass Hass und Hetze zunehmend die politische Kultur und die soziale Atmosphäre in der Gesellschaft vergifteten.
Könnte eine Untersuchung eingeleitet werden?
Die Meldestelle ist dazu gedacht, die Anzeigen zu vereinfachen, die dann auch den Ermittlungsbehörden direkt weitergeleitet werden können. Das Landeszentrale für die Bekämpfung von Hassverbrechen, das zwei Mitarbeiter im Generalstaatsanwaltschaftsamt des Landes hat, ist für die Online-Meldestelle gegen Hassverbrechen zuständig.
Die Behörde prüft, ob die Anzeigen tatsächliche strafbare Verstöße darstellen und ob eine Untersuchung eingeleitet wird. Neben Beleidigung im Netz sind auch Verstöße gegen das öffentliche Aufrufen zum Verbrechen betroffen.
Nach dem Anstieg von Hassverbrechen hat die Justizbehörde in Brandenburg die Sache hervorgehoben. Justizministerin Susanne Hoffmann aus Potsdam hat sich in den Besorgnissen ausgesprochen, dass Hass und Hetze zunehmend in der Politik und der Gesellschaft präsent sind. Das zentrale Potsdam-basierte Landeszentrale für die Bekämpfung von Hassverbrechen, ein Teil des Generalstaatsanwaltsamtes, betreut den Online-Meldestelle gegen Hassverbrechen. Mittels dieser Plattform können Politiker in Brandenburg, einschließlich Bürgermeister, Landräte und Abgeordnete, Vorkommnisse wie Beleidigung und Drohungen im Internet melden und Beweise in Form von Screenshots und Links einreichen. Soweit berechtigt, könnten diese Fälle potenziell zu Untersuchungen führen, die sich nicht auf Beleidigung beschränken, sondern auf öffentliches Aufrufen zum Verbrechen gehen.