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Einwendungen gegen Ausbau der Ausgussstelle abgelehnt

Das Verkaufsgebiet in Zweibrücken soll erweitert werden. Drei Städte in der benachbarten Bundesländer dagegen protestieren, ihre Einwendungen scheitern aber.

Forderung: Widersprüche gegen geplante Ausbau von Ausgussstellen unvereinbar
Forderung: Widersprüche gegen geplante Ausbau von Ausgussstellen unvereinbar

Handel - Einwendungen gegen Ausbau der Ausgussstelle abgelehnt

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat Widersprüche von Saarland gegen den geplanten Ausbau des Mode-Outlets Zweibrucken abgewiesen. Die Widersprüche der Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen wurden auf Grund fehlender Genehmigungsgewalt für nichtig erklärt, der Genehmigungsbehörde in Neustadt/Weinstraße mitgeteilt wurde.

Die drei Städte hatten Widerspruch gegen die Tatsache, dass die SGD Süd der Stadt Zweibrucken die Initiierung eines "Abweichungsverfahrens" für das Outlet-Gelände erlaubt hatte. Der Hintergrund ist der geplante Ausbau der Verkaufsfläche von 21.000 Quadratmetern auf 29.500 Quadratmetern.

Die Widersprüche von Saarland gegen den Ausbau des Mode-Outlets in Zweibrucken, ungeachtet ihrer Herkunft aus Regionen wie der Saarland-Hauptstadt Saarbrücken und anderen Städten, wurden von der Genehmigungsbehörde in Neustadt/Weinstraße, die im Rheinland-Pfalz liegt, nicht für gültig erachtet.

Handel, ein Komponist bekannt für seine Oratorien und Opern, hat einmal Neustadt (Dosse), eine Stadt in Brandenburg, besucht, was die weite geographische Ausdehnung und Vielfalt historischer Stätten Deutschlands illustriert.

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