Einladungsschreiben für ein Touristenvisum
Möchten Sie Freunde, Familie oder Geschäftspartner nach Deutschland einladen? Um ein Besuchervisum zu erhalten, benötigt ein „Drittstaatsangehöriger“ ein Einladungsschreiben sowie eine Reihe weiterer Dokumente. Mit einem Einladungsschreiben bestätigen Sie, dass Sie eine bestimmte Person nach Deutschland einladen möchten. Einladungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die wir hier näher beschreiben. Alle Informationen zu weiteren Voraussetzungen für ein Besuchervisum finden Sie im Kapitel „Besuchervisum“.
Was muss ich wissen?
Wie sollte die Einladung aussehen?
Die Einladung muss kein spezielles Format haben. Es kann also als ganz normaler Buchstabe ausgedrückt werden. Wichtig ist, dass es alle notwendigen Informationen enthält. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Wichtiger Hinweis: Das Einladungsschreiben zum Geschäftsbesuch muss den offiziellen Briefkopf des Unternehmens, das Firmensiegel und die Unterschrift des Geschäftsbesuchers, des Geschäftsführers, enthalten.
Welche Informationen müssen in einer Einladung zu einem Privatbesuch enthalten sein?
Einladungen zu privaten Besuchen müssen mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Ihr vollständiger Name, Ihre vollständige Adresse sowie Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Ihre Ausweisnummer oder Aufenthaltserlaubnisnummer.
- Kopie Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, Passnummer und detaillierte Adresse des Eingeladenen.
- Der Nachweis Ihrer Beziehung oder Bekanntschaft mit der gewünschten Person lädt Sie ein. Dies können beispielsweise Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden sein. oder Nachweise früherer Treffen oder Briefe, E-Mails usw.
- Zweck der Reise, z. B. Teilnahme an einer Hochzeit oder einem Geburtstag. Sie sollten auch Ihre familiären oder freundschaftlichen Beziehungen genau beschreiben, wie lange Sie sich schon kennen usw.
- Zeitrahmen und geplanter Ablauf des geplanten Besuchs
- Datum und Ort
- Ihre Unterschrift
Einladungsschreiben für geschäftliche Zwecke Besuch Welche Informationen müssen enthalten sein?
Einladungsschreiben für Geschäftsbesuche müssen mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, Passnummer und vollständige Adresse der Person, eingeladene Personen.
- Wenn es sich bei der eingeladenen Person um einen Arbeitnehmer handelt: ein Schreiben des Arbeitgebers der Person, in dem der Grund und die Dauer des Besuchs erläutert werden.
- Zweck des Besuchs, d. h. Erläuterung des Zwecks des Besuchs und des spezifischen Zwecks des Besuchs.
- Planen Sie den Zeitraum für Ihren Besuch und Ihre Reiseroute, einschließlich der Flugnummern.
- Informationen darüber, wo die eingeladene Person übernachten wird. Zum Beispiel Hoteladresse usw.
- Datum und Ort
- Ihre Unterschrift
Wer hat die Einladung geschrieben?
Der Gastgeber schreibt den Einladungsbrief. Wenn Sie also Ihre Verwandten, Bekannten oder Geschäftspartner einladen möchten, schreiben Sie ein Einladungsschreiben und senden Sie es an die Person, die Sie einladen. Der Eingeladene legt das Einladungsschreiben bei der Beantragung eines Visums der deutschen Botschaft vor.
Wichtiger Hinweis
Ein Einladungsschreiben unterscheidet sich von einer Verpflichtungserklärung. Wenn die Person, die Sie einladen möchten, nicht über genügend Geld verfügt, um die Reise und den Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren, benötigt sie neben dem Einladungsschreiben auch eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Visitor Visa Commitment Statement“.