Sachsen-Anhalt verfügt über ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungssystem für Frauen, die von häuslicher und sexueller Gewalt betroffen sind. Allerdings gibt es verschiedene Hürden, weshalb nicht immer Unterstützung ankommt. Ein Antrag, den eine Fraktion der Linken diese Woche beim Landtag eingereicht hat, kritisiert die Tatsache, dass der Zugang zu Hilfesystemen nicht zugänglich und kostenlos ist und dass bestimmte Gruppen kaum oder gar keine Berücksichtigung finden. Die Landesregierung betonte, man arbeite intensiv an Veränderungen.
Fraktionschefin Eva von Angern kritisierte, dass teilweise Einzelbeiträge für die Unterbringung in Frauenhäusern erforderlich seien, wenn Frauen nicht auf staatliche Hilfe angewiesen seien. Die Tagessätze variieren je nach Anbieter. Von Angern berichtete von einem Beispiel aus dem Burgenland, wo Frauen 15 Euro pro Tag und 5 Euro pro Kind zahlen mussten. Für Frauen kann dies eine solche Hürde darstellen, dass sie zu ihren gewalttätigen Ehemännern zurückkehren müssen. „Sicherlich eine Katastrophe.“
Das SPD-geführte Sozialministerium erklärte auf Nachfrage: „Schutz- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre ebenso betroffenen Kinder müssen niedrigschwellig sein. Dazu gehört auch die „Die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist unabhängig von finanziellen Hürden. Das Land Sachsen-Anhalt hat daher auch großes Interesse daran, seine Eigenbeiträge in Zukunft abzuschaffen.“ Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft.
In der gemeinsamen Vereinbarung kündigten CDU, SPD und FDP einen Aktionsplan an, der sich gezielt mit den Fragen der Zugänglichkeit zu Unterstützungssystemen und den Belangen von Frauen und Frauen auseinandersetzen soll. behindertes Mädchen. Die Linken fordern, dass die Landesregierung den Plan schnellstmöglich ausarbeitet und vorlegt. Darüber hinaus müssen unabhängige Angebote für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden. Das Hilfssystem muss besser finanziert werden.
Nach Angaben des Sozialministeriums wird derzeit ein Aktionsplan für die „Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen-Anhalt“ zur Vorlage im Kabinett vorbereitet. Es basiert auf Aussagen, Recherchen und Checklisten von Akteuren des bundesweiten Netzwerks zu einem Leben ohne Gewalt. Ziel ist die Gestaltung von Unterstützungssystemen, die genau die Leistungen erbringen, die von Gewalt betroffene Frauen und Kinder benötigen.
„Sachsen-Anhalt wird das System der zielgruppenspezifischen Fördermöglichkeiten verbessern“, so das Sozialministerium. Es geht darum, Frauen ein besseres Verständnis für diese Möglichkeiten zu vermitteln – unabhängig davon, wo sie sind, woher sie kommen oder welche Barrieren sie haben. Für jede Frau sollten Lösungen gefunden werden. Das Land unterstützte weiterhin Dolmetscherdienste, einschließlich Gebärdensprache. Allerdings sollte auch das Informationsmaterial überarbeitet werden.
In Sachsen-Anhalt gibt es 19 von insgesamt 117 Frauenhäusern. Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes nahmen sie im vergangenen Jahr 493 schutzsuchende Frauen und 609 Kinder auf. Insbesondere die Zahl der Kinder ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, 2021 fanden 490 Frauen und 580 Kinder Unterschlupf. Neben Frauenhäusern gibt es spezielle Frauenberatungsstellen, Fachberatungsstellen für Betroffene sexueller Gewalt, Unterstützung für von Menschenhandel und Zwangsverheiratung betroffene Frauen sowie Beratung für Täter sowohl bei Jungen als auch bei Männern.
Laut polizeilicher Kriminalstatistik wird es im Jahr 2022 in Sachsen-Anhalt rund 5.100 Opfer von Partnergewalt oder Gewalt in Paarbeziehungen geben. Das sind 543 mehr als vor einem Jahr. Dies ist das sogenannte Hellfeld. Nach Angaben des Frauenrates Sachsen-Anhalt sowie von Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen kommt es zu deutlich mehr Dunkelziffern.