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Eine Schließung von Mehrfamilienhäusern aufgrund von Corona ist nicht zulässig

Auf dem Höhepunkt der Pandemie im Jahr 2020 wurde ein Wohnhaus in Göttingen wegen eines Coronavirus-Ausbruchs gesperrt – ein Fehler, wie ein Gericht nun feststellte. Was bedeutet das für die Zukunft?

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Polizisten stehen im Juni 2020 vor einem unter Quarantäne gestellten Wohnhaus in der Göttinger Innenstadt. Foto.aussiedlerbote.de

Göttingen - Eine Schließung von Mehrfamilienhäusern aufgrund von Corona ist nicht zulässig

Aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs im Juni 2020 wurde ein Mehrfamilienhaus in Göttingen widerrechtlich geschlossen. Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag auf Grundlage einer Klage von Anwohnern des Gebäudes. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

„Das Urteil wird keine unmittelbaren Konsequenzen haben“, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Für ähnliche Situationen in der Zukunft ist nun klar, was erlaubt ist. Darüber hinaus kann das Urteil als Grundlage für einen Schadensersatzanspruch dienen.

Der Anwalt der Kläger, Sven Adam, erklärte am Donnerstag, dass die Klage nicht darauf abzielt, dass Bewohner wegen einer Infektion sieben Tage lang in Selbstisolation gehen müssen. Der Grund waren die Umzäunung des Komplexes und die tagelange polizeiliche Überwachung.

„Die Anordnung sah zunächst keine Ausnahmen oder die Möglichkeit vor, das Gebäude durch den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests zu verlassen“, sagte Adam. Das Infektionsgeschehen erforderte solch einschneidende Maßnahmen, wenn Menschen Aufforderungen zur Selbstisolation ablehnten. Hierzu bedarf es ebenfalls einer gerichtlichen Anordnung.

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Quelle: www.stern.de

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