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Eine Schließung von Mehrfamilienhäusern aufgrund von Corona ist nicht zulässig

Auf dem Höhepunkt der Pandemie im Jahr 2020 wurde ein Wohnhaus in Göttingen wegen eines Coronavirus-Ausbruchs gesperrt – ein Fehler, wie ein Gericht nun feststellte. Was bedeutet das für die Zukunft?

Polizisten stehen im Juni 2020 vor einem unter Quarantäne gestellten Wohnhaus in der Göttinger....aussiedlerbote.de
Polizisten stehen im Juni 2020 vor einem unter Quarantäne gestellten Wohnhaus in der Göttinger Innenstadt..aussiedlerbote.de

Eine Schließung von Mehrfamilienhäusern aufgrund von Corona ist nicht zulässig

Im Juni 2020 war die Schließung eines Mehrfamilienhauses in Göttingen aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag auf Grundlage einer Klage von Anwohnern des Gebäudes. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

„Das Urteil wird keine unmittelbaren Konsequenzen haben“, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Für ähnliche Situationen in der Zukunft ist nun klar, was erlaubt ist. Darüber hinaus kann das Urteil als Grundlage für einen Schadensersatzanspruch dienen.

Der Anwalt der Kläger, Sven Adam, erklärte am Donnerstag, dass die Klage nicht darauf abzielt, dass Bewohner wegen einer Infektion sieben Tage lang in Selbstisolation gehen müssen. Der Grund waren die Umzäunung des Komplexes und die tagelange polizeiliche Überwachung.

Adam sagte: „Die Anordnung enthielt zunächst weder Ausnahmen noch die Möglichkeit, das Gebäude durch den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests zu verlassen.“ Das Infektionsgeschehen erfordert solche drastischen Maßnahmen, wenn Menschen die Aufforderung zur Selbstisolation ablehnen. Hierzu bedarf es ebenfalls einer gerichtlichen Anordnung.

Quelle: www.dpa.com

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