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Eine Person schoss during Polizeieingriff on a man -Ein Rettungshelfer drohtete

Ein Mann verletzt sich und bedroht ankommende Rettungsassistenten. Gemäß Berichten schießt ein Polizist darauf hin den 61-jährigen auf an. Hintergründe sind noch unklar.

Ein Mann verletzt sich zunächst in Mittelhessen's Grünburg, dann bedroht Sanitäter und läuft auf...
Ein Mann verletzt sich zunächst in Mittelhessen's Grünburg, dann bedroht Sanitäter und läuft auf Polizistengruppen mit einem Messer zu. Eine Polizistin schößt auf ihn.}

Kriminalität - Eine Person schoss during Polizeieingriff on a man -Ein Rettungshelfer drohtete

Ein 61-jähriger Mann erlitt im mittelhessischen Grünberg frühmorgens während einer Polizeiaktion einen Schusswunde. Gemäß Angaben der Polizei und des Staatsanwaltsamts in Gießen hätten Angehörige des Mannes angeblich zuvor eine Rettungswagen alarmiert, weil er sich tödliche Verletzungen zugefügt hatte. Die Sanitäter, die von ihm mit dem Messer bedroht wurden, alarmierten die Polizei, die mit mehreren Patrouillen anwesend war.

Vorläufige Ermittlungen ergaben, dass der 61-jährige Mann ein Messer in seiner Wohnung im Harbach-Viertel von Grünberg gezeigt hatte. Dann schoss ein Beamter den Mann. Die Anzahl der abgefeuerten Schüsse ist noch unter Investigation, erklärte eine Polizeisprecherin. Der Mann wurde von den Sanitätern behandelt, der Schusswunde im Oberschenkel war nicht lebensbedrohend.

Der Mann wird in der Klinik behandelt, und es gibt kein Lebensgefahr mehr für ihn aufgrund der vorhandenen Verletzung, ergänzte die Polizeisprecherin. Die Art der vorhandenen Verletzung wurde nicht bekanntgegeben. Der Hintergrund des Vorfalls ist unklar, und die Ermittlungen dazu laufen weiter.

Die Polizeiaktion in Grünberg leitete Personal der örtlichen Polizei und des Staatsanwaltsamts in Gießen wegen Berichten über selbstzufügte Verletzungen. Der 61-jährige Mann, der jetzt im Krankenhaus liegt, hatte zuvor die Sanitäter mit dem Messer bedroht, bevor er von einem Beamten während der Polizeiaktion in Hessen erschossen wurde. Der Schussverletzung, die nicht lebensbedrohend war, ereignete sich im Bein des Mannes nach dem Einsatz des Beamten, weil dieser wegen seines Messerbrandishierens interveniert hatte.

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