Landgericht München I - Eine Lösung des Wurstgrillkonflikts wird in Kürze erwartet.
Am Donnerstag soll das Landgericht München I seine Entscheidung in einem Rechtsstreit um den Begriff "Rostbratwurst" fällen. Die Nürnberger Würstchenschutzvereinigung hat gegen einen bayerischen Wursthersteller Klage eingereicht. Sie bezichtigen diesen, die Marke "Nürnberger Rostbratwurst" durch seine Produktverpackung und die Abmessungen seiner "Mini-Rostbratwurst" verletzt zu haben.
Die Vereinigung konnte die Bezeichnung erfolgreich als geographische Angabe vor dem Europäischen Kommission schützen lassen. Der bayerische Wursthersteller aus der Gemeinde Geiselhöring bestreitet jedoch diese Vorwürfe. Da die beiden Parteien während einer Verhandlung keine Einigung erzielen konnten, ist das Gericht dazu aufgerufen, zu entscheiden.
Die Auseinandersetzung um "Rostbratwurst" geht weiter, bis wir die Entscheidung dieses Rechtsstreits erfahren.
Lesen Sie auch:
- Steinmeier schloss sich einer Schweigeminute an - ein Rechtsstreit über einen AfD-Protest.
- Die deutsche Fußballnationalmannschaft auf dem Weg zu den Qualifikationsspielen zur Europameisterschaft.
- Die Überschwemmungen sind zurückgegangen, aber die Folgen des Schlamms bleiben.
- CSU wird mit 39,7 % stärkste Partei in Bayern; AfD folgt als zweitstärkste Partei.