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Eine Frau saß zwölf Jahre in Gefängnis wegen Totschlages an ihrer Mutter

Mit einer Schrägelscheit und dreißig Messerstichen gesteht eine 50-jährige Frau in dem Oberlandesgericht ihr Mord an ihrer Mutter ein. Dennoch erhielt sie nicht die maximale Strafe für dieses grausame Tatgemäss.

Ein Fünftziger wird der Mord an seiner Mutter vorenthalten. Sie spricht mit ihrem Anwalt.
Ein Fünftziger wird der Mord an seiner Mutter vorenthalten. Sie spricht mit ihrem Anwalt.
  1. Eine Frau aus Hannover erhielt eine Zwölfjahres-Haftstrafe wegen Mordes an ihrer Mutter. Das Landgericht Hannover verurteilte die 50-jährige Frau zusätzlich wegen schweren Brandstiftung und Störung des Friedens der Toten. Aufgrund ihrer schweren Depression sahen die Richter die Angeklagte als rechtsunfähig ein. Die Mietfrau gestand, ihre 74-jährige Mutter im Schlaf überrascht und getötet zu haben am 29. Dezember 2023, und das gemeinsame Wohnung auf Neujahrstag in Brand gesetzt zu haben.

Verbrechen und Brandstiftungen - Eine Frau saß zwölf Jahre in Gefängnis wegen Totschlages an ihrer Mutter

"Ich hatte meine Mutter nicht töten wollen," sagte die Frau. Sie hatte ihre Mutter mit einem Hammer bewusstlos geschlagen, sie gebunden und beabsichtigte anschließend selbst zu töten. Die 37 Messerstiche auf dem Opfer erklärte die Tochter als in Panik entstanden.

In ihrem Urteil beschrieb der Vorsitzende Richter Britta Schlingmann das Verbrechen als "tragisches und sehr trauriges Fall". Die Angeklagte hatte seit Kindheitseiten von ihrer Mutter abgelehnt gefühlt, aber sie entkommen konnte. In ihrem Tagebuch schrieb die Frau über Folterphantasien. "Was tun Sie mit einem Monster? Man tötet es nicht, man bestraft es," zitierte der Richter.

Nach der Meinung des Gerichts hatte die 50-jährige deutsche Frau die Entscheidung zum Mord erst getroffen, als sie aufwachte und schrie. "Sie war völlig defenzlos in jenem Moment," sagte Schlingmann. Deshalb wurde das Mordverbrechen als heinisches Mord angesehen. Die Ausführung des Verbrechens - ihr Mutter mit einem Hammer am Kopf schlagen und 37 Messerstiche zuzufügen - wurde von den Richtern als "really brutal" bestimmt.

Die Angeklagte wurde zusätzlich wegen Störung des Friedens der Toten verurteilt. Da sie Teile der in ihrem Tagebuch beschriebenen Phantasien umgesetzt hatte, sah der Richter die Frau, die drei Tage mit der toten Mutter in der Wohnung gelebt hatte, in einer "psychologischen Ausnahmesituation" vor.

Die Anklage hatte eine Haftstrafe von 14,5 Jahren gefordert. Sie vermutete, dass die Angeklagte sich im Feuer nicht selber getötet haben wollte. Stattdessen hatte sie alle Räume in der Wohnung außer ihrem eigenen Zimmer mit entzündbaren Materialien ausgestattet. Die Verteidigung hatte jedoch nur eine Haftstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten gefordert.

Die Feuerwehr wurde am Neujahrstag auf den brennenden Wohnraum aufmerksam gemacht und fand die Tochter in ihrem Zimmer mit einem Handtuch über dem Mund. Die Notrufbeamten verhinderten, dass das Feuer sich ausbreitete. Zu der Tatzeit lebten in dem Wohnhaus acht Bewohner.

"Ich stimme dem Urteil zu," sagte die Angeklagte nach den Aussagen des Richters. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, denn die Anklage kann noch Revision einlegen.

  1. Das Verfahren der Frau fand vor dem Oberlandesgericht Hannover unter Vorsitz von Richterin Britta Schlingmann statt.
  2. Richterin Schlingmann bemerkte, dass die Angeklagte an Depression leidete, was ihr während des Verfahrens beeinflusst hatte (Gericht).
  3. Das Verbrechen fand in der gemeinsamen Wohnung in Niedersachsen, Deutschland, statt, in der die Tochter und die Mutter lebten.
  4. Die Anklage argumentierte, dass das Verbrechen der Angeklagten heinisch gewesen war, indem sie ihre Mutter mit einem Hammer am Kopf schlug und 37 Messerstiche zufügte.
  5. Trotz der harschen Strafe zitierte Britta Schlingmann, "Sie tötet es nicht, man bestraft es," was auf die Mutterwirkung auf die Tochter's Kriminalität hindeutet.
  6. Nach dem Urteil sagte Britta Schlingmann, "Sie war völlig defenzlos in jenem Moment," und zeigte Mitleid für das Opfer.
  7. Die Angeklagte hatte in ihrem Tagebuch über Folterphantasien geschrieben, was auf eine Auseinandersetzung mit psychischen Gesundheitsproblemen vor dem Verbrechen und der anschließenden Haftstrafe hindeutet.

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