Eine Ausweitung der Preiskontrollen wird wenig Erleichterung bringen
Die Energiepreisbremse wird bis Ende März 2024 verlängert. Für die meisten Verbraucher ist die Linderung jedoch nur gering. Nur wer noch mit teuren Grundversorgungsgebühren belastet ist, kann auf diese Weise Geld sparen. Sie sollten auch dringend die Tarife ändern.
Die gute Nachricht ist, dass die Strom- und Erdgaspreise seit dem letzten Winter erneut gesunken sind. Es profitiert auch von entsprechenden Preiskontrollen. Wie der Bundestag nun beschlossen hat, bleiben sie bis zum 31. März 2024 für die Bürger geöffnet. Seit März 2023 unterstützt das Land seine Bürger auf diese Weise offiziell bei der Bewältigung der damals hohen Energiekosten. Die Regelungen gelten rückwirkend für Januar und Februar. Die Energiepreisbremse begrenzt 80 % der Arbeitspreise des Vorjahres – 12 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas und 40 Cent für Strom. Jeder darüber hinausgehende Verbrauch wird zum gültigen Tarif für Gas oder Strom abgerechnet.
Das Vergleichsportal Verivox kommt allerdings zu dem Schluss, dass eine Verlängerung der Preisobergrenzen für Strom und Gas bis Ende März 2024 den deutschen Haushalten nur eine geringe Entlastung bringen würde, heißt es in der Analyse. Im Durchschnitt sanken die Stromkosten lediglich um 0,3 % und Erdgas wurde um 1,1 % günstiger. Die durchschnittliche Stromrechnung wird von 1.457 € auf 1.452 € pro Jahr sinken. Dies entspricht einer Ermäßigung von 5 €.
Preise für Neukunden liegen deutlich unter der Preisgrenze
Die Preisobergrenze gilt vor allem für Grundversorgungstarife, da die Tarife für Neukunden bereits flächendeckend unter der bundesweiten Preisobergrenze liegen bedürfen keiner nationalen Subvention. Betrachtet man nur den örtlichen Grundstrompreis, fällt die Absenkung der Obergrenze des Strompreises höher aus. Die Stromrechnungen sind hier von durchschnittlich 1.841 € auf 1.821 € gesunken. Dies entspricht einer Ermäßigung von 1,1 % bzw. 20 €.
Durch die Verlängerung der Gaspreisbremse bis Ende März sinken die durchschnittlichen Gaskosten für 20.000 kWh von 2.420 Euro auf 2.393 Euro, was einer Reduzierung um 27 Euro entspricht. Dies entspricht einer Reduzierung um 1,1 % – der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt bis Ende März. Da der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ab Ende Februar abgeschafft wird, beträgt die jährliche Gasrechnung 2.411 Euro. Dadurch sinkt der jährliche Abzug auf 9 € oder 0,4 %. Aufatmen können nur Haushalte, die noch über eine teure Grundversorgung mit Gas verfügen. Die jährlichen Kosten sinken hier um 80 Euro von 3.066 Euro auf 2.986 Euro.
Denn der Preis für Neukunden liegt deutlich unter dieser Preisschwelle. Derzeit kostet Strom zu den günstigsten Tarifen unter den vorgeschlagenen Konditionen durchschnittlich 27 Cent pro Kilowattstunde, Erdgas kostet etwa 9 Cent pro Kilowattstunde. Je nach Verbrauch können Haushalte durch den Umstieg auf die Grundversorgung vor Ort Hunderte Euro pro Jahr einsparen. Änderungen der Grundversorgung sind jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich, der neue Energieversorger übernimmt die Kündigung des bisherigen Lieferanten.
Fazit: Nur Haushalte, die noch unter hohen Stromrechnungen leiden, werden von einer Verlängerung der Energiepreisbremse profitieren. Sie können jedoch noch mehr sparen, wenn Sie günstigere Strom- und/oder Gasrechnungen wählen. Wer derzeit für Erdgas mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde und für Strom mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde zahlt, was die Obergrenze der Preisbremse darstellt, sollte laut Verivox unbedingt seine Stromrechnung ändern.
Quelle: www.ntv.de