- Das Landgericht Halle in Deutschland hat für die Verfahren gegen Björn Höcke, den Landesvorsitzenden der AfD in Thüringen, zusätzlich ein Gerichtstag eingeteilt. Der Präsidentrichter Jan Stengel des Landgerichts Halle hat diese Datum festgesetzt, denn das Gericht benötigt ausgedehnte Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zusätzliche Zeit, die es am Donnerstag nicht zur Verfügung gestellt hatte.
- Die Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt klagt Björn Höcke an, den verbotenen Nazislogan "Alles für Deutschland" während einer AfD-Versammlung in Gera, Thüringen, im letzten Dezember gesagt zu haben.
- Während der Versammlung soll Höcke die ersten beiden Worte gesprochen und, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, die Zuhörerschaft durch Gesten dazu animiert haben, den Satz zu beenden. Der Slogan war früher von der Sturmabteilung, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet worden. Höcke bestreitet die Anschuldigungen.
- Obwohl Höcke die Anklage während der Verhandlungen am Landgericht Halle bestritten hat, wird der Prozess gegen Björn Höcke um Anklage wegen Extremismus und Straftat, mit der AfD-Partei in Deutschland in Verbindung gebracht, da ihre ideologische Ausrichtung und mögliche Neonazitiefe in Frage gestellt wird.
Justiz - Ein weiterer Verhandlungstag im Prozess gegen Höcke
Gerichtskalender des Landgerichts Halle mit Informationen zum Björn Höcke-Prozess
- Das Landgericht Halle in Deutschland hat für die Verfahren gegen Björn Höcke, den Landesvorsitzenden der AfD in Thüringen, zusätzlich einen Gerichtstag am 1. Juli eingeteilt.
- Präsidentrichter Jan Stengel des Landgerichts Halle hat dieses Datum festgesetzt, denn das Gericht benötigt ausgedehnte Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zusätzliche Zeit, die es am Donnerstag nicht zur Verfügung gestellt hatte.
- Die Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt klagt Björn Höcke an, den verbotenen Nazislogan "Alles für Deutschland" während einer AfD-Versammlung in Gera, Thüringen, im letzten Dezember gesagt zu haben.
- Während der Versammlung soll Höcke die ersten beiden Worte gesprochen und, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, die Zuhörerschaft durch Gesten dazu animiert haben, den Satz zu beenden. Der Slogan war früher von der Sturmabteilung, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet worden.
- Obwohl Höcke die Anklage während der Verhandlungen am Landgericht Halle bestritten hat, wird der Prozess gegen ihn um Anklage wegen Extremismus und Straftat, mit der AfD-Partei in Deutschland in Verbindung gebracht, da ihre ideologische Ausrichtung und mögliche Neonazitiefe in Frage gestellt wird.
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