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Ein Teenager wurde des Mordes an einem Schulmädchen zur sexuellen Befriedigung für schuldig befunden.

Ein 14-jähriger Teenager wird 2023 in der Nähe eines Ferienhauses in Bad Emstal tot aufgefunden. Ein 21-jähriger Freund der Schülerin wird vom Landgericht Kassel wegen Mordes verurteilt.

Für den Fall eine Jugendkammer, da der Beschuldigte zur Tatzeit 20 Jahre und elf Monate alt und...
Für den Fall eine Jugendkammer, da der Beschuldigte zur Tatzeit 20 Jahre und elf Monate alt und somit Heranwachsender war.

Problematisches Emstal - Ein Teenager wurde des Mordes an einem Schulmädchen zur sexuellen Befriedigung für schuldig befunden.

Während des Prozesses gegen den brutalen Mord an einer 14-jährigen Mädchen in Bad Emstal wurde der 21-jährige Täter mit einer Haftstrafe von elf Jahren und neun Monaten für Totschlag verurteilt. Der Richter am Landgericht Kassel sah es als bewiesen an, dass der Beschuldigte seinen Freund dazu manipuliert hatte, seine sexuellen Neigungen zu befriedigen, im September 2023. "Diese Strafe muss in einer Strafanstalt abgesessen werden", sagte der Rechtsanwalt.

Weiterhin forderte das Gericht die Festnahme des Beschuldigten. Es wurde als wahrscheinlich angesehen, dass der Verdächtige eine Neigung zu bedeutenden Verbrechen hatte, wie das Gericht begründete.

Eine tote 14-jährige entdeckt an einer Landstraße in Bad Emstal

Die Opferin, eine Schülerin, wurde am 28. September des vorherigen Jahres tot an einer abgelegenen Landstraße in Bad Emstal (Kreis Kassel) gefunden. Sie war am Vortag verschwunden. Nach dem Richterspruch hatte der 21-jährige die Mädchenkehle aufgeschnitten, um seine sexuellen Begierden zu befriedigen. Darüber hinaus hatte der deutsche Geburtsort die himmlische Ruhe gestört, indem er die leblose Körper des Kindes manipuliert und fotografiert hatte.

Da der Täter zu diesem Zeitpunkt 20 Jahre und elf Monate alt war und somit noch minderjährig war, war das Jugendstrafgericht in Kassel für den Fall zuständig. Es musste entscheiden, ob der Verdächtige unter Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bestraft werden sollte.

Der Staatsanwalt und der Vertreter des Opfers forderten die Todesstrafe mit der Vorbehaltung einer anschließenden Verhältnismäßigkeitsverwahrung und eine Entscheidung unter Erwachsenenstrafrecht.

Der Verteidiger des Beschuldigten argumentierte für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Er glaubte, dass die Mordmotive, die sexuellen Begierden zu befriedigen, und er forderte die Bestrafung seines Mandanten wegen Mordes. Er hielt eine Haftstrafe von unter zehn Jahren für angemessen.

Der Beschuldigte gestand die Übergriffe auf die Mädchen

Das Gericht ignorierte diese Argumente. Es erkannte die Mordmotive, die sexuellen Begierden zu befriedigen, sowie die Verletzung des höchsten persönlichen Bereichs und persönlichen Rechte durch Bilddokumentation als erfüllt und erließ das Erwachsenenstrafrecht. Der Täter war kurz vor seinem 21. Geburtstag, als er das grausame Verbrechen beging. Zudem hatte er ein individuelles Leben geführt. Zuvor hatte ein Psychiater seine volle rechtliche Verantwortung bestätigt.

Während des ersten Verhandlungsaktes vor einer Woche hatte der Täter zugegeben, die Mädchenbewusstsein auszuschalten, nachdem sie sich gestritten hatten. Anschließend hatte er sie entkleidet und sie visuell dokumentiert, um die Behörden nicht zu informieren. Am Mittwoch hat er sich bei der Familie des Opfers entschuldigt. "[Ich] möchte dem Opferfamilie am 27. September für das Geschehen entschuldigen, aber ich kann mich mehr entschuldigen als das".

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