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Ein Drittel der Studierenden hat keine Pauschalzahlung beantragt

Hörsaal mit Studierenden
Studenten sitzen in der Universität Heidelberg.

Vier Wochen vor Fristende hatte ein Drittel der anspruchsberechtigten Studierenden in Baden-Württemberg noch keinen Antrag auf die 200-Euro-Energiepreispauschale gestellt. Bislang hätten knapp 337.000 Studierende von rund 500.000 Studierenden Anträge gestellt und fast alle seien bewilligt worden, teilte das Wissenschaftsministerium der dpa mit. Demnach hat Baden-Württemberg bisher knapp 67,36 Millionen Euro gezahlt. Rund 3,5 Millionen betroffene Menschen im ganzen Land bleiben von erhöhten Heiz- und Stromrechnungen verschont.

Studierende an Universitäten oder Fachschulen sowie Fachschüler ab dem 1. Dezember 2022 können die Zahlung beantragen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland. Beispielsweise werden in Fachschulen Pädagogen, Techniker und Betriebswirte ausgebildet. Eine Pauschalierung der Energiepreise sollte weder besteuert noch etwaige Sozialleistungen verrechnet werden.

Die Ampel-Allianz hat im vergangenen September die Energiepreis-Flatrate angekündigt. Damals gab es Gerüchte über schnelle und unbürokratische Zahlungen. Die Umsetzung erwies sich jedoch als schwierig, da nicht klar ist, wie die persönlichen und Kontodaten von 3,5 Millionen Studenten und Technikstudenten verschiedener Bildungseinrichtungen für zentrale Zahlungen zusammengeführt werden sollen.

Dennoch gibt es Anzeichen von Zufriedenheit bei den Studierenden, so die Studierendenvertretung: „Unserer Meinung nach hat sich das System bewährt“, sagte der Sprecher der Studierendenvertretung Baden-Württemberg, An Tang. Viele Studierende haben positives Feedback gegeben. Die Gebührenerhöhung war durch die Zahlung nicht gedeckt und kam zu spät. Aber: „Unserer Meinung nach ist es besser, 200 Euro zu zahlen, als den Studierenden überhaupt keine Hilfe zu gewähren.“ Dieser Betrag habe eher symbolischen Charakter.

Bund und Länder haben die Antragsplattform „Einmalgeld200.de“ eingerichtet. Sie gerieten zunächst in Streit, als sie versuchten, die Plattform so zu gestalten, dass sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren konnten. Gleichzeitig sollten die von Bildungseinrichtungen bereitgestellten Daten gebündelt werden. Es geht um Datenschutz, Haftung und technische Details. Studentenvertreter und die Opposition im Bundestag haben den langsamen Prozess immer wieder kritisiert. Zuletzt wurde auch kritisiert, dass alle Betroffenen als Voraussetzung für die Antragstellung eine sogenannte BundID, also ein Benutzerkonto beim Bund, benötigen.

Viele Menschen warten wahrscheinlich sehnsüchtig auf 200 Euro. Laut Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2021 knapp 38 Prozent der Studierenden armutsgefährdet. Für Baden-Württemberg liegen nach Angaben des Landesamtes Stuttgart keine entsprechenden Zahlen vor. Nach der EU-Definition sind Menschen mit einem Durchschnittseinkommen von weniger als 60 % der Bevölkerung armutsgefährdet oder von Armut bedroht.

Staatliche Studentenvertreter forderten das Land auf, mehr zu tun, um Studenten zu helfen. „Die pragmatischste Unterstützung, die der Staat dem Studentenwerk bieten kann, sind finanzielle Hilfen. Diese sind für viele Studierende von entscheidender Bedeutung“, rät er. Auch Investitionen in Studentenunterkünfte wie Wohnheime und die Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende und Studierende im zweiten Studienjahr sind für die wirtschaftliche Entlastung von entscheidender Bedeutung.

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