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Ein 37-jähriger Mann steht vor Gericht, weil er einen Fahrgast der Straßenbahn verletzt hat.

Es wird vermutet, dass ein Mann in einem öffentlichen Verkehrsmittel exzessiv Musik abspielt und damit eine andere Person verärgert, die ihn auf die Situation aufmerksam macht. Daraufhin kommt es zu einem heftigen Streit zwischen den beiden Fahrgästen.

Das Gesetzbuch "Strafrecht" steht auf einem Tisch in einem Gerichtssaal des Strafgerichts Moabit.
Das Gesetzbuch "Strafrecht" steht auf einem Tisch in einem Gerichtssaal des Strafgerichts Moabit.

Im Rechtssystem wird der Gerechtigkeit Genüge getan. Paraphrasiert: Das Rechtssystem sorgt für Fairness. - Ein 37-jähriger Mann steht vor Gericht, weil er einen Fahrgast der Straßenbahn verletzt hat.

Ein 37-jähriger Mann steht vor Gericht am Landgericht Berlin, wegen der Anklage, dass er einen Mitfahrer auf einem Straßenbahnzug angegriffen hat. Die Begebenheit soll während einer Auseinandersetzung über laute Musik passiert sein. Der Angeklagte gab durch seinen Anwalt während des Prozesses am Dienstag, dass er beleidigt und von diesem getreten wurde. Er gab auch zu, den Mann getreten und verletzt zu haben.

Das Ereignis ereignete sich zwischen dem 37-jährigen Mann und einem 53-jährigen Mann in Berlin-Pankow im März 2022. Nach der Ermittlung forderte der 53-jährige Passagier den 37-jährigen auf, die Musik auf seinem Handy zu senken oder Kopfhörer zu verwenden. Der 37-jährige sprang dann auf, spuckte in den Gesicht des anderen Menschen und dann schlug er ihn, laut Anklage. Der 53-jährige erlitt Kopfverletzungen und verlor für kurze Zeit das Bewusstsein.

Der 53-jährige trat als Zeuge im Übergriffsverfahren auf. Er sagte, er habe gerade von der Arbeit zurückgekommen und von der lauten Musik gestört. Er versuchte, den 37-jährigen anzusprechen, aber er ignorierte ihn zuerst. "So habe ich selbst Musik angespielt, damit er auf mich aufmerksam wird." Der 37-jährige stieg dann auf und griff ihn an - "Ich fand mich wieder am Boden."

Das Gericht überlegt, den Angeklagten in eine psychiatrisch-therapeutische Einrichtung zu beordern. Das Prozessverfahren für den Übergriff findet am 19. Juni fort.

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