Bezirksgericht Lüneburg - Ein 37-jähriger legt Beschwerde gegen eine ex-Freundin wegen Mordes ein
Ein 37-jähriger Mann, der in Hermannsburg, Landkreis Lüneburg, wegen Totschlages an seiner ehemaligen Freundin verurteilt wurde, hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Urteil vom 15. Juli ist noch nicht rechtskräftig, lautet es von der Sprecherin des Landgerichts Lüneburg.
Nach Angaben des Gerichts hat der Mann in die Fraues Wohnung eingedrungen und sie mit einem Schneidwerk getötet. Für dieses gewaltsame Verbrechen wurde er mit der lebenslangen Freiheitsentziehung ohne Anwendung der Strafaussetzung wegen Mordes mit Absicht verurteilt. Die Verteidigung forderte wegen des Mannes Geständnisses Totschlag.
Der Mann stammt aus Niedersachsen, genauer aus dem Landkreis Lüneburg, in dem das Vorfall in Hermannsburg stattgefunden hat. Sein Strafverfahren wird im Landgericht Lüneburg, Teil des Landgerichts Lüneburg, überprüft. Trotz der Verteidigungs Forderung nach Totschlag nach dem Geständnis des Mannes hat er wegen des grausamen Tatsache des Mordes mit lebenslanger Freiheitsentziehung ohne Anwendung der Strafaussetzung bestraft worden.