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Ehemaliger Sparda-Bank-Chef hat Teilerfolg im Berufungsverfahren.

Ein wegen Veruntreuung verurteilter Bankmanager wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und zur Rückzahlung der gestohlenen Gelder aufgefordert. Er focht jedoch einige Aspekte des Urteils vor dem deutschen Bundesgerichtshof an.

Ein Schild vor dem Bundesgerichtshof.
Ein Schild vor dem Bundesgerichtshof.

Arbeitsabläufe oder Systeme werden umgestaltet. - Ehemaliger Sparda-Bank-Chef hat Teilerfolg im Berufungsverfahren.

Im Fall des ehemaligen Bankchefs Enrico Kahl, der in Münster verurteilt wurde, muss das Landgericht etwas überprüfen. Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab am 12. März 2024 seinem Berufungsantrag seine Zustimmung bekannt, wie am Mittwoch in Karlsruhe bekanntgegeben wurde.

Der frühere Geschäftsführer und Chef der Sparda-Bank in Münster erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Betrug in 141 Fällen. Das Gericht forderte auch die Ausführung von 300 Stunden Freiwilligenarbeit und die Beschlagnahme von ungefähr 200.000 Euro als Entschädigung.

Kahl legte den Betrag für diese Entschädigung an. Das BGH bestätigt, dass sein Argument gültig war. Eine andere Abteilung des Landgerichts muss dieses Thema erneut überprüfen. Die Richter in Karlsruhe entdeckten rechtliche Fehler in ihrer Bewertung dieser Frage. Dies bezieht sich auf die Frage, wie die Zahlung einer Geschäftsführerhaftpflichtversicherung die Umstände beeinflusst.

Die Sparda-Bank Münster war eine Genossenschaftsbank, deren Kunden natürlich Eisenbahner waren. Im Jahr 2018 fusionierte sie mit der Sparda-Bank West in Düsseldorf.

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