Ändern Sie den vorgegebenen Titel oder die Zusammenfassung mit Ihren eigenen Begriffen. Behalten Sie eventuell vorhandene Namen bei. Achten Sie darauf, dass der umformulierte Text ähnlich lang ist wie der Originaltext. Fügen Sie keine persönlichen Aussagen ein. Formulieren Sie den Originaltext einfach um, ohne eine Präambel wie "Hier ist der umformulierte Text". - Ehemaliger Mitarbeiter des Kirchenchors erhält Bewährungsstrafe.
Eine Person, die früher für die Augsburger Domchöre gearbeitet hat, erhielt wegen sexueller Belästigung eines Kindes und Aufnahme geheimer Videos von Jungen, die nackt waren, eine Bewährungsstrafe von fast zwei Jahren am Augsburger Landgericht. Der 26-Jährige gestand alle Anschuldigungen zu Beginn des Prozesses. Da einige der Vergehen während seiner Jugendzeit begangen wurden und er als jugendlicher Straftäter galt, folgte die Bewährungsstrafe dem Jugendstrafgesetz.
Der Mann hatte Videos von Chormitgliedern in Toiletten und Duschen aufgenommen. Neun Filme waren in diesem Fall beteiligt. Darüber hinaus berührte er ein 13-jähriges Kind, indem er sich auf dem Körper des schlafenden Kindes anlegte, während es in seiner Wohnung in München war.
Er hatte zuvor als Assistent bei dem angesehenen katholischen Chor gearbeitet, nachdem er dort selbst gesungen hatte. Die Belästigungen fanden zwischen 2017 und 2020 statt. Seitdem lebt der Mann in Dresden und arbeitet nicht mehr für den Chor.
Der Mann entschuldigte sich mehrfach bei seinen Opfern, einigen von denen Zeugen im Gerichtssaal waren. "Das Schlimmste war die Vertrauensverlust", kommentierte Richter Bernhard Kugler in seinem Urteil. Die Kinder hatten sich auf ihn als Vorbild berufen, weil er Mitarbeiter des Chores war.
Die Videos wurden nicht nur in den Räumen der katholischen Chor, sondern auch in einem Hotel in Brandenburg aufgenommen, als der Chor auf Konzertreise war. Der Mann hat seit mehr als drei Jahren in Therapie und muss diese im Rahmen der Bewährung fortsetzen. Sein Anwalt erwähnte eine "sexuelle Umleitung" des Täters. Der Täter muss dem belästigten Jungen 2.000 Euro Entschädigung zahlen.
Am Anfang des Prozesses einigten sich Richter, Ankläger und Verteidiger hinter geschlossenen Türen darauf, wenn der Angeklagte schuldig gesteht, eine zweijährige Bewährungsstrafe zu empfehlen. Der Angeklagte wurde sehr dafür gelobt, dass er die Opfer nicht dazu zwang, im Gerichtssaal auszusagen, indem er schuldig gestand.
Für die Domchöre ist es wichtig, dass die vorläufigen Ermittlungen nun durch diesen Prozess weiter aufgeklärt werden, sagte Leonhard Fitz, der Geschäftsführer des Chores. In der Vergangenheit wurden Informationenabende mit einem Polizisten für Eltern durchgeführt. Zusätzlich wurde den Schülern präventive Ausbildung angeboten.
Der Chor ist das Flagship der Diözese Augsburg. Einer der ermittelnden Polizisten zeugte als Zeuge im Prozess, bestätigte, dass die verantwortlichen Personen des Chores sehr kooperativ mit den Ermittlungen waren.
Lesen Sie auch:
- Die deutsche Fußballnationalmannschaft auf dem Weg zu den Qualifikationsspielen zur Europameisterschaft.
- Die Überschwemmungen sind zurückgegangen, aber die Folgen des Schlamms bleiben.
- Steinmeier nimmt an Schweigeminute teil, AfD klagt gegen Demonstrationsverbot
- DFB holt Neuer, Groß und Anton für das Spiel gegen die Ukraine zurück.