zum Inhalt

Ehemaliger Kirchenmitarbeiter wegen Diebstahls von Geldern verurteilt

Für den Grabschmuck oder künftige Beerdigungskosten zahlen Privatpersonen treuhänderisch ein. Ein unseriöser Buchhalter veruntreut jedoch fast 166.900 Euro, anstatt die Gelder ordnungsgemäß zu verwalten.

Ein Schild an der Fassade des Strafgerichts Moabit weist auf das Amtsgericht Tiergarten hin.
Ein Schild an der Fassade des Strafgerichts Moabit weist auf das Amtsgericht Tiergarten hin.

Aufgeschobene Haftstrafe - Ehemaliger Kirchenmitarbeiter wegen Diebstahls von Geldern verurteilt

Ein Berliner Friedhofsangestellter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er in 234 Fällen von seinem Arbeitgeber gestohlen wurde. Das Bezirksgericht Tiergarten hat die Strafe verhängt, die mit der Beschlagnahmung von rund 166.900 Euro verbunden ist. Der 50-jährige Mann, der früher für die Evangelische Friedhofsverwaltung Berlin Südost arbeitete, nutzte seine Stellung und nutzte eine mangelnde Überwachung aus.

Der Beschuldigte hatte als Schatzmeister gearbeitet und hatte zwischen Juli 2017 und September 2021 Diebstähle aus den Büros in Karlshorst, Mahlsdorf und Mariendorf verübt. Er stahl Bargeld in 32 Fällen, insgesamt 91.850 Euro. Er hielt 67.940 Euro von 161 Kunden, die Vorauszahlungen für zukünftige Beisetzungskosten gemacht hatten. In 41 weiteren Fällen stahl er Geld, das für Blumen und Grabsteine bestimmt war.

Beim Prozess gestand der Beschuldigte, dass es kaum Kontrolle über seine Handlungen gab - "es war meist nur durchgelassen". Bei den Vorkasseverträgen hatte er falsch die Zahlungen der Kunden eingetragen. In keinem der angeklagten Fälle wurden Kunden geschädigt, aber die Kirche erlitt die Verluste. Das gestohlene Geld wurde für die Ausgaben des Beschuldigten verwendet, gestand er.

Die ersten Anzeichen von Unregelmäßigkeiten traten zutage, als einer der Kunden den Schatzmeister mit Ungereimtheiten in ihrem Konto konfrontierte. Der Mann wurde im Mai 2021 mit einer Anklageschrift bedacht, und eine Einigung zwischen den Parteien wurde vor dem Prozess erreicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles