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Ehemaliger Awo-Geschäftsführer zahlt 8.000 Euro

Geldscheine
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch.

Jürgen Richter, ehemaliger Geschäftsführer der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo), wurde wegen unerlaubter Promotion zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro (100 Euro pro Tag) verurteilt. Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch die Berufung des Richters gegen die entsprechende Entscheidung des Landgerichts vom vergangenen Mai zurückgewiesen. (Az. 7730 Js 210884/20).

Dem Urteil zufolge hat der Beklagte in mehreren Personaldokumenten und in seinem Vorstandsvertrag mit Awo erklärt, dass ihm kein Promotionsanspruch zustehe. Dem Urteil zufolge konnte Richter keine relevanten Beweise dafür erbringen, dass er einen Abschluss in den Vereinigten Staaten erworben hat. Der Angeklagte hat die Vorwürfe in beiden Verfahren vehement bestritten. Ein Urteil steht noch aus.

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