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Ehemalige Grenzgebiete werden zu Naturdenkmälern

Die hessisch-thüringische Grenze ist ein nationales Naturdenkmal und als “Grünes Band” besonders geschützt. Nach einem Votum der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen hat die Landesregierung am Donnerstagabend das entsprechende Gesetz im Wiesbadener Landtag beschlossen. SPD und Linke enthielten sich, AfD und FDP stimmten dagegen.

Nationale Naturdenkmäler sind Schutzgebiete von nationaler Bedeutung, die wichtige Zeugnisse der Natur- und Kulturgeschichte sind. Das „Grüne Band“ entlang der ehemaligen deutschen Binnengrenze erstreckt sich über mehr als 260 Kilometer und enthält zahlreiche Lebensräume. Im benachbarten Thüringen ist das Gebiet seit 2018 nationales Naturdenkmal und seit 2019 in Sachsen-Anhalt. Vielerorts sind Patrouillenwege und Wachtürme an ostdeutschen Grenzposten noch intakt.

Das „Grüne Band“ wird eines der wichtigsten Naturschutzprojekte in Europa sein, erklärt Priska Hinz (Grüne), Umweltministerin des Landes Hessen. Das Land beteiligt sich an einem Reservat, das es vom Arktischen Ozean bis zum Schwarzen Meer mit dem Land verbindet. „Wir erinnern an die Einheit Deutschlands und setzen damit ein Zeichen der Hoffnung über Hessen hinaus“, erklärt Hinz. Das Naturdenkmal umfasst mehr als 8.000 Hektar im Bundesland Hessen.

Wie das Bundesamt für Naturschutz erklärt, konnte sich die Natur im Schatten der ehemaligen ostdeutschen und westdeutschen Grenzen über Jahrzehnte weitgehend ungestört entwickeln.“ Das betrifft nicht nur den eigentlichen Grenzraum, sondern auch , aufgrund der Abgeschiedenheit oft große angrenzende Gebiete.“ In Hessen umfasst das „Grüne Band“ 3 Landkreise und 21 Gemeinden.

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