zum Inhalt

Ehefrau getötet - 40-jähriger Mann wegen Totschlags verurteilt

Vor einem Jahr starb eine 32-jährige Frau in einer Flüchtlingsunterkunft im Spessart. Jetzt ist ihr Mann wegen Totschlags verurteilt worden. Er soll einen Stein und ein Messer benutzt haben.

Das Landgericht Hanau hat das Urteil gegen einen Mann verkündet, der seine schlafende Frau getötet...
Das Landgericht Hanau hat das Urteil gegen einen Mann verkündet, der seine schlafende Frau getötet haben soll (Symbolbild).

Urkunde im Spessart - Ehefrau getötet - 40-jähriger Mann wegen Totschlags verurteilt

Ein Mann aus dem Hanauer Landgericht hat einen Mann wegen Totschlage mit einer Küchenmesser und einem Stein zu neun Jahren Haft verurteilt, die er seiner Frau angesetzt hatte. Die Richter sahen es als bewiesen an, dass der 40-jährige Mann seine Frau im Juni 2023 getötet hatte.

Der Angeklagte gestand dem Gerichtsvorsitz vor dem Schöffenstuhl zu und erklärte, dass er sich danach das Leben nehmen wollte. Neid war gemeldet, der Motiv war. Der Mann konnte den angeblich mit dem Nachbarn vermeintlichen Liebesverhältnis seiner Frau nicht mehr ertragen und war verzweifelt, so urteilte das Gericht.

Der Angeklagte, der aus Afghanistan stammt, soll in den Schlafzimmer eingedrungen sein mit einer 16 cm langen Küchenmesser und sich selbst tödlich demonstriert haben, wie die Richter feststellten. Aber die Frau nahm das Messer von ihm zuerst.

Kinder schliefen in einem benachbarten Raum

Der 40-jährige Mann erklärte, dass seine Frau ihn beleidigt und verletzt hatte. Dann griff er einen Stein und attackierte seine acht Jahre jüngere Frau in einem Wutanfall.

Das Opfer war laut Gerichtsbeurteilung durch zahlreiche Stichwunden in Brust und Rücken sowie Schläge ins Kopf schwer verletzt und starb am Unfallort.

Die drei Kinder des Paares, zwischen 8 und 13 Jahren alt, schliefen in einem benachbarten Raum. Der 40-jährige Mann war noch am Ort, als die Polizei ihn festnahm. Er bot keinen Widerstand.

Nicht rechtskräftiges Urteil

Die Anklage, die anfangs angenommen hatte, dass der 40-jährige Mann seine Frau in ihrem Schlaf zusammengeschlagen und aus niederträchtigen Motiven handelte, zog diese Anschuldigung später zurück, aber forderte dennoch eine lebenslange Haftstrafe für Mord.

Die beiden Verteidiger, aber, plädierten für eine Freiheitsentziehung unter sieben Jahren wegen Totschlags in einem minder schweren Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann verbüßt derzeit seine neunjährige Haftstrafe im Urteil des Hanauer Landgerichts wegen Totschlags. Der Angeklagte, ein Flüchtling, hatte sich zunächst wegen seiner Taten selbst inhaftieren lassen, weil er sich über die angeblich mit dem Nachbarn vermeintliche Affäre seiner Frau verzeihte.

Die Opferkinder, zwischen 8 und 13 Jahren alt, schliefen während des Unglücks in einer nahegelegenen Flüchtlingsunterkunft. Die Taten des 40-jährigen Mannes führten zum Tode seiner Frau durch zahlreiche Stiche und Schläge in der Spessartregion.

Trotz der Anklage forderung nach lebenslanger Haft aufgrund des Angriffs, kam das Gericht zu einer milderen Verurteilung von neun Jahren, da es sich um ein weniger schweres Totschlagsverbrechen handelte. Das rechtskräftige Urteil in diesem Fall ist noch ausstehend.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles