Die Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg muss sich erneut mit Straffällen um das Durchtrennen von Bremsschläuchen befassen. Das Bundesgericht gab am Dienstag bekannt, dass es der Berufung der Mitverschwörerin stattgegeben und ihre Verurteilung aufgehoben habe. Die 20-jährige Frau soll einer 22-jährigen Frau dabei geholfen haben, den Bremsschlauch am Auto ihres Ex-Stiefvaters zu durchtrennen. Der Berufungsantrag des Haupttäters wurde abgewiesen.
Das Jugendgericht des Bezirksgerichts verurteilte die Frau im Dezember 2022 zu zwei Jahren Gefängnis. Der Mann wurde wegen Verbrechen, die er im Juli 2021 in der Region Uelzen begangen hatte, zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Juniorkammer entschied unter anderem, dass der 22-Jährige versucht habe, gefährlich in den Straßenverkehr einzugreifen und schwere Körperverletzung verursacht habe. Nach Angaben des Bundesgerichts wird die Frau nun erneut vor einem anderen Jugendgericht verhandelt.
Das Bundesgericht kritisierte die Straffestsetzung des 20-Jährigen als rechtsfehlerhaft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass tatsächlich eine kürzere Freiheitsstrafe oder eine Bewährungsstrafe angemessen wäre.
Das Gericht rügte unter anderem, dass das Jugendgericht des Landgerichts Lüneburg zu viele Strafen verhängt habe. 20-Jährige legen großen Wert auf nonverbale Aussagen. Unter anderem habe die Frau „weiterhin desinteressiert und gelangweilt gewirkt und ihren Gesichtsausdruck nicht verändert“, schrieb die Kammer in ihrer Entscheidung. Auch im Jugendstrafrecht darf zulässiges Abwehrverhalten nicht zum Nachteil des Angeklagten genutzt werden.